Erstellt am 27.01.2013 um 20:22 Uhr von AlterMann
So, wie Du es schreibst, konntet Ihr die Gründe der Versetzung gut nachvollziehen und habt deshalb zugestimmt. Ob es noch andere Möglichkeiten gegeben hätte, z.B. den Kollegen 4 Stunden an der einen und 2 an einer anderen Stelle zu beschäftigen, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber die Entscheidung ist offensichtlich gefallen.
Eine Argumentation mit "betrieblicher Übung" ist da schon fast witzig. "Das haben wir schon immer so gemacht!" ist die Leitlinie einer sterbenden Organisation.
Eine andere Sache ist die Argumentation mit "unter seiner Würde." Es kann rechtlich bedenklich sein, wenn ein Arbeitnehmer in einen Bereich versetzt wird, der ihn gemessen an seiner Qualifikation und seiner bisherigen Tätigkeit stark unterfordert.
Wenn das hier der Fall sein sollte, habt Ihr Euch vor Eurer Zustimmung vielleicht nicht genau genug informiert und könntet versuchen, trotz Eurer Zustimmung noch eine andere Lösung auszuhandeln. Ansonsten arbeite ich manchmal auch gerne nur vier Stunden, wenn ich für sechs bezahlt werde...
Erstellt am 27.01.2013 um 20:52 Uhr von NoPain
Wir sprechen vor Versetzungen mit den AN wenn klar sein dürfte das hier möglicherweise Probleme auftauchen könnten. Der Arbeitsweg und die Bezahlung ist die Selbe? Keine Nachteile? Auch keine anderen Arbeitszeiten? Anhänge zum AV gibt es auch nicht? Die müssen nämlich nicht identisch mit dem Inhalt des AV sein ;)
6 Stunden sind ja nun TZ, ist der AV auf TZ oder gibt es eine individualrechtliche Vereinbarung mit dem AG dazu - zB. von VZ in TZ aber nur für diesen Arbeitsplatz?
Es kann nämlich sein das der AN seit Jahren mit dem AG eine individuelle Vereinbarung hat und dann ist das mit der betrieblichen Übung auch garnicht mehr so abwägig ;)
Aber wenn Ihr schon zugestimmt habt und der AG die Zustimmung bereits erhalten hat und die Versetzung umgesetzt ist, dann siehts schlecht aus, ausser etwas freiwilliges, wie @AlterMann schon schrieb oder es existiert eine individuelle, vielleicht sogar zeitlich befristete ( die noch garnicht ausgelaufen ist ), AV Änderung die noch Wirkung entfaltet ;)
Es gibt dabei vieles ( freiwillig ) zu beachten, insbesondere wenn man mit dem AN vorher nicht das Gespräch sucht ;)
Erstellt am 27.01.2013 um 21:26 Uhr von gibsyz
Ansonsten arbeite ich manchmal auch gerne nur vier Stunden, wenn ich für sechs bezahlt werde...
genau darum geht es dem MA..nichts aber auch um nichts anderes.
alles, aber auch alles besprochen, es spricht kein AV oder sonstirgendwas dagegen, ausser das der BR dem MA unterstützt hat, in anderen Arbeitsstätten gibt es den Arbeitsplatz den der MA noch hat, garnicht mehr.
danke für die prompte antwort
Erstellt am 27.01.2013 um 21:35 Uhr von Marianne
Der AG bestimmt Ort und Zeit der Arbeit, Direktionsrecht!! Da ihr als BR zugestimmt habt,ist auch alles OK. Der AN muss also Folge leisten oder riskuett eine Abmahnung oder Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.
Erstellt am 27.01.2013 um 22:16 Uhr von NoPain
@Marianne,
mit Verlaub aber das ist völliger quatsch! Du kennst die ganzen Hintergründe nicht und gibst solch einen Kommentar ab, sorry aber da spielen einfach zu viele Möglichkeiten und Faktoren eine Rolle, die hier mit Sicherheit noch nicht alle genannt wurden, das Deine Aussage per se falsch ist!
Erstellt am 27.01.2013 um 22:41 Uhr von gibsyz
mit unter der Würde, ist einfach nur gemeint...der MA hat keinen bock auf diese Arbeit, selbst einen anderen Platz mit gleicher Std. würde der MA ablehnen, weil der 1. Satz von AlterMann greift, aber evtl. andere Rahmenarbeitszeiten, das könnte noch geklärt werden.
Die Versetzung beruht auch auf der Tatsache das man aufgrund von Vertretung bei Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit des betreffenden MA "bemerkt"hat wie wenig Zeit man tatsächlich braucht, weil sich eben die Arbeitsabläufe grundlegen geändert haben.
Und wir ,der BR, sind dafür das dem MA seine Stunden erhalten bleiben.....trotz seiner "NULL BOCK-STIMMUNG und gleicher Bezahlung bei weniger realistischer AZ...sorry
Erstellt am 27.01.2013 um 22:59 Uhr von NoPain
@gibsyz,
war ja nicht böse gemeint, nur erfahrungsgemäß wird in einem Thema auch mal das eine oder andere verschwiegen und dann geht hier auch nicht selten das was wäre wenn Spielchen oder Glaskugelleserei los. Bei Versetzungen bzw. Umsetzungen auf einen anderen Arbeitsplatz / Bereich gibt es auch Faktoren die ein BR nicht ohne persönlichen Gespräch mit dem AN kennen kann, darunter eben auch so etwas wie noch gültige individuelle Absprachen mit dem AG, die man auch nicht mit einer Zustimmung aushebeln kann, da der AG zum Zeitpunkt des 99er garnicht berechtigt wäre eine Versetzung oder Umsetzung zu fordern, jedenfalls nicht ohne Zustimmung des AN und da ist auch nix mit dem 106 GWO ;)
Wie gesagt, in vorhersehbaren Fällen reden wir auch mal mit den Betroffenen und da kommen dann wirklich die kurriosten Geschichten zusammen, inkl. Versetzung eine AN mit GDB von 60 oder 70% auf einen Arbeitsplatz wo man auch mal mit anpacken muss, was der AG aber, aus versegen natürlich, verschwieg oder schlicht vergas mitzuteilen. Und wenn Du BR für mehere tausend AN bist kennst Du nun mal auch nicht alle ;)
Erstellt am 27.01.2013 um 23:58 Uhr von Aufreger
NoPain, sorry aber hier redest Du Quatsch. Denn der Fragesteller, BR des Betriebes schreibt, im ArbV ist kein bestimmter Arbeitsplatz beschrieben. Somit hat der AG das Recht aus §106 GewO. BR hat der Versetzung zugestimmt, also wurde auch die MB beachtet. Somit ist die Versetzung Sattelfest/Gerichtsfest. Nur weil dem AN der neue Arbeitsplatz missfällt ist kein Grund. ---- Somit sind die Aussagen von Marianne vollkommen OK. --- Ob der BR ggf nicht hätte oder nicht müssen/ sollen zustimmen, war nicgt Thema oder Frage des Fragestellers. Auch Deine Meinung ob er hier hätte nicht zustimmen sollen war/ ist nicht gefragt.
Erstellt am 28.01.2013 um 07:05 Uhr von Kölner
@NoPain
Liest man sich die einschlägigen Urteile in Kommentierungen oder im Netz durch, so kann man tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass der AG - gerade nach einer ordnungsgemäßen Anhörung des BR - eine solche Versetzung im Rahmen seines Direktionsrechtes lässig vornehmen kann.
Man könnte anders argumentieren, wenn der AN neben den geänderten Arbeitsinhalten AUCH noch weitere Änderungen des AV hinnehmen muss: Zum Beispiel anderes Gehalt.
Erstellt am 28.01.2013 um 08:06 Uhr von NoPain
@Aufreger,
möglicherweise ist meine Antwort wirklich quatsch, meine Erfahrungen mit dieser Thematik ist aber die, wie ich sie weiter oben beschrieben habe. Es gibt Dinge die ein BR nicht ohne Nachfragen wissen kann. Und ein AV ist nicht gleich ein AV, es gibt Anhänge eines AV die gerne unterschlagen werden aber sei es drumm. Ggf. muss dann der AN individualrechtlich gegen diese Versetzung / Umsetzung vorgehen.
Aber man darf doch wohl auch noch einmal nachfragen dürfen oder?
BTW: Wir hatten erst kürzlich eine ( ordentliche Kündigung ) eines AN, der befristet eingestellt wurde. Nachdem wir aber nachhakten, stellte sich heraus das dieser AN schon seit knapp 3 Jahren sachgrundlos befristet wurde. Mal abgesehen davon das wir grundsätzlich jeder Kündigung widersprechen, hat sich auch hier wieder gezeigt wie gerne AG die eine oder andere Information unterschlagen ;)
@Kölner,
Man könnte anders argumentieren, wenn der AN neben den geänderten Arbeitsinhalten AUCH noch weitere Änderungen des AV hinnehmen muss: Zum Beispiel anderes Gehalt.
Eben auch deshalb frage ich lieber noch einmal nach und aus diesem Grund ist die Aussage, die ich als GRUNDSÄTZLICHE Aussage verstehe:
Der AG bestimmt Ort und Zeit der Arbeit, Direktionsrecht!!
für nicht richtig ;)
Erstellt am 28.01.2013 um 08:58 Uhr von Aufreger
NoPain, es war eben nicht gefragt wie ihr im BR hier gehandelt hätten. Auch deine Sicht über das Handeln des BR war nicht gefragt.
Erstellt am 28.01.2013 um 09:58 Uhr von gironimo
Also zusammengefasst:
Ob der Arbeitsvertrag eine Versetzung zuläßt wissen wir nicht (kommt auf den Text und die Umstände an).
Der AG hat den BR ordnungsgemäß angehört und dieser hat zugestimmt. Damit ist der BR aus dem Boot.
Wenn der AN sich weigert, ist es jetzt Sache des AG die geplante Versetzung durchzusetzen,
Er könnte z.B. eine Änderungskündigung ins Auge fassen. Dann müsste der BR zur Kündigunmg und Versetzung gehört werden.