Hallo, als Teil eines neuen Betriebsrates stehe ich vor folgendem Problem:
Ein Kollege, auch im Betriebsrat, soll versetzt werden.
Die Begründung ist, dass er wegen seiner Betriebsratsarbeit, seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr genügend nachkommt.
Ich weiß, dass die Versetzung mitbestimmungspflichtig ist aber gibt es speziell hierfür einen Paragraphen in Bezug auf Betriebsratsarbeit?

(Seminare zur Schulung sind natürlich schon gebucht)