Hallo zusammen,
wer ist klageberechtigt wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit-scheint ja ein Straftatbestand zu sein....
Nur der Betriebsrat als Gremium oder auch ein anderes Betriebsratsmitglied?

Auch ein einzelnes BR Mitglied gegenüber dem BR Vorsitz, der keine Infos rüberwachsen lässt und sich in allem auf eine kleine aber ausreichende Hausmehrheit stützt? Und/oder mit dem AG Absprachen trifft ein besonders aktives Mitglied kaltzustellen?

Tja...schon schlimm wie weit man manchmal in seinen Gedanken kommt.....

Viele Grüße von den Betriebsratten