Abbau von Überstunden wegen Betriebsratsarbeit?
Ich bin teilzeitbeschäftigt und habe aufgrund meiner Arbeit im Betriebsrat, auch durch den Besuch von Seminaren, viele Überstunden angesammelt. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung kann man bei uns im Betrieb max. 2 Tage pro Monat "abbummeln". Kann ich vom Arbeitgeber, abweichend von dieser Regel, mehr Tage pro Monate Freizeitausgleich verlangen? Kann ich darüber hinaus verlangen, dass meine Überstunden innerhalb der kommenden 4 Wochen vollständig ausgeglichen werden oder dass ich sonst eine Ausgleichszahlung erhalte (= Abkauf der Überstunden, §37 Abs. 3 BetrVG)?
Community-Antworten (4)
07.05.2007 um 20:11 Uhr
Hallo, Klaus99, für mich stellt sich erstmal die Frage, ob ihr einen Tarifvertrag habt und was dieser dazu sagt - und wie die Betriebsvereinbarung aussieht. Das Problem: du darfst zwar nicht benachteiligt - aber auch nicht bevorzugt werden. Was passiert - lt. BV - mit den Überstunden, die am Monatsende im Überhang sind?
07.05.2007 um 22:33 Uhr
@Klaus99 Der AG braucht doch die Überstunden überhaupt nicht zu akzeptieren. Zumal Du ja noch Deiner "normalen" Arbeit nachgegangen bist...
08.05.2007 um 00:50 Uhr
Sag mal, so wie ich weiß gibt's keine (klassischen) Überstunden für BR-Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit von Teilzeitern. Also "nur" Freizeitausgleich, nix bezahlen. Und der Ausgleich ist -?- in der auf den Anfall der Mehrarbeit kommenden Woche -?- zu nehmen...
(Für die -?- bitte Heini, Lotte & co :-)
08.05.2007 um 14:28 Uhr
Hallo Klaus 99,
du hast ja schon den richtigen § gefunden. Laut § 37 Abs. 3 ist die Arbeitsbefreiung innerhalb eines Monats zu gewähren oder falls dies nicht möglich ist wie Mehrarbeit zu vergüten. Im Abs. 6 wird sich auch für die Zeit von Schulungen für Teilzeitkräfte auf Abs. 3 bezogen. Hier gilt also das selbe.
MfG Angi1
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