Erstellt am 07.05.2007 um 18:11 Uhr von Sigrid1965
Hallo, Klaus99, für mich stellt sich erstmal die Frage, ob ihr einen Tarifvertrag habt und was dieser dazu sagt - und wie die Betriebsvereinbarung aussieht. Das Problem: du darfst zwar nicht benachteiligt - aber auch nicht bevorzugt werden. Was passiert - lt. BV - mit den Überstunden, die am Monatsende im Überhang sind?
Erstellt am 07.05.2007 um 20:33 Uhr von Kölner
@Klaus99
Der AG braucht doch die Überstunden überhaupt nicht zu akzeptieren. Zumal Du ja noch Deiner "normalen" Arbeit nachgegangen bist...
Erstellt am 07.05.2007 um 22:50 Uhr von hans
Sag mal, so wie ich weiß gibt's keine (klassischen) Überstunden für BR-Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit von Teilzeitern. Also "nur" Freizeitausgleich, nix bezahlen. Und der Ausgleich ist -?- in der auf den Anfall der Mehrarbeit kommenden Woche -?- zu nehmen...
(Für die -?- bitte Heini, Lotte & co :-)
Erstellt am 08.05.2007 um 12:28 Uhr von Angi1
Hallo Klaus 99,
du hast ja schon den richtigen § gefunden. Laut § 37 Abs. 3 ist die Arbeitsbefreiung innerhalb eines Monats zu gewähren oder falls dies nicht möglich ist wie Mehrarbeit zu vergüten.
Im Abs. 6 wird sich auch für die Zeit von Schulungen für Teilzeitkräfte auf Abs. 3 bezogen. Hier gilt also das selbe.
MfG
Angi1