Ich bin teilzeitbeschäftigt und habe aufgrund meiner Arbeit im Betriebsrat, auch durch den Besuch von Seminaren, viele Überstunden angesammelt. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung kann man bei uns im Betrieb max. 2 Tage pro Monat "abbummeln". Kann ich vom Arbeitgeber, abweichend von dieser Regel, mehr Tage pro Monate Freizeitausgleich verlangen? Kann ich darüber hinaus verlangen, dass meine Überstunden innerhalb der kommenden 4 Wochen vollständig ausgeglichen werden oder dass ich sonst eine Ausgleichszahlung erhalte (= Abkauf der Überstunden, §37 Abs. 3 BetrVG)?