Die Lohnabrechnung übernimmt bei uns ein externer Dienstleister. Nun soll die Form Lohnabrechnung umgestellt werden. Bisher haben wir einen Ausdruck in Papierform bekommen, nun soll das Ganze elektronisch erfolgen. Dazu bekommt jeder Mitarbeiter einen personalisierten Zugang auf einen Online-Plattform, wo er sich dann jeder Abrechnung herunterladen kann. Besteht bei der Umstellung eigentlich kein Mitbestimmungsrecht des BR nach § 87 I Nr. 10 BetrVG - jedenfalls als Annex?

Danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort!