Erstellt am 18.12.2005 um 19:48 Uhr von Fayence
Hallo arthur,
spontan fällt mir aber auch nichts ein, was dagegen sprechen sollte.
Die Lohnabrechnung geht doch nur jedem Mitarbeiter persönlich zu und die Buchhaltung ist auch über Zeiten der Arbeitsunfähigkeit informiert. Darüberhinaus entsteht einem Mitarbeiter durch die Ausweisung auf der Abrechnung doch kein Nachteil.
Lasse mich gern eines Besseren belehren!