Erstellt am 22.07.2010 um 11:42 Uhr von ridgeback
@Fabrice,
siehe: § 82 BertVG
Erstellt am 22.07.2010 um 12:23 Uhr von rkoch
Abgesehen davon ist die Lohnabrechnung in §108 GewO geregelt. Allerdings ist dieser § nicht spezifisch genug, um klare Regeln aufzustellen wie so eine Abrechnung im Detail auszusehen hat. Insofern ist ridgebacks Lösung die richtige.
Erstellt am 22.07.2010 um 13:08 Uhr von Fabrice
@rkoch, §108 GewO geregelt
ich bräuchte eine Textform, wo explizit steht, daß der AG die Lohnabrechnungen transparent gestalten muß. Wir werden nach Stück bezahlt und nach Gewicht. Da es unterschiedliche Staffelungen bei den Gewichten gibt und der AG immer nur die Stückzahl angibt, kann nie nachvollzogen werden, ob die Berechnung stimmt.
Erstellt am 22.07.2010 um 14:53 Uhr von magdalena
@fabrice,
siehe Entgeltfortzahlungsgesetz
Erstellt am 22.07.2010 um 14:59 Uhr von Petrus
Muss er nicht. Dafür gibt es ja den §82: Wenn es nicht transparent ist, muss er es jedem persönlich in Anwesenheit eines BRM erklären. Da müsst ihr eure Kollegen dazu bewegen, dass sie bei Erhalt des Lohnzettels in Schlange vor der Personalabteilung stehen.
Und als BR: Ich geh mal davon aus, dass ihr eure Akkordsätze nach § 87(1) Nr. 10+11 BetrVG geregelt habt. Dann kommt als BR eurer Pflicht nach §80(1) Nr. 1 BetrVG nach und "überwacht", dass eure Regelung eingehalten wird. Falls das für euch nicht nachvollziebar ist, zieht ihr einen Sachverständigen nach §80(3) hinzu...