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Transparente Lohnabrechnung

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Fabrice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, viele von uns in der Firma können ihre Lohnabrechnung nicht nachvollziehen. Wo gibt es ein Gesetz, in dem steht, daß die Lohnabrechnung transparent und nachvollziehbar sein muß.

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

22.07.2010 um 13:42 Uhr

@Fabrice, siehe: § 82 BertVG

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rkoch

22.07.2010 um 14:23 Uhr

Abgesehen davon ist die Lohnabrechnung in §108 GewO geregelt. Allerdings ist dieser § nicht spezifisch genug, um klare Regeln aufzustellen wie so eine Abrechnung im Detail auszusehen hat. Insofern ist ridgebacks Lösung die richtige.

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Fabrice

22.07.2010 um 15:08 Uhr

@rkoch, §108 GewO geregelt ich bräuchte eine Textform, wo explizit steht, daß der AG die Lohnabrechnungen transparent gestalten muß. Wir werden nach Stück bezahlt und nach Gewicht. Da es unterschiedliche Staffelungen bei den Gewichten gibt und der AG immer nur die Stückzahl angibt, kann nie nachvollzogen werden, ob die Berechnung stimmt.

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magdalena

22.07.2010 um 16:53 Uhr

@fabrice, siehe Entgeltfortzahlungsgesetz

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Petrus

22.07.2010 um 16:59 Uhr

Muss er nicht. Dafür gibt es ja den §82: Wenn es nicht transparent ist, muss er es jedem persönlich in Anwesenheit eines BRM erklären. Da müsst ihr eure Kollegen dazu bewegen, dass sie bei Erhalt des Lohnzettels in Schlange vor der Personalabteilung stehen.

Und als BR: Ich geh mal davon aus, dass ihr eure Akkordsätze nach § 87(1) Nr. 10+11 BetrVG geregelt habt. Dann kommt als BR eurer Pflicht nach §80(1) Nr. 1 BetrVG nach und "überwacht", dass eure Regelung eingehalten wird. Falls das für euch nicht nachvollziebar ist, zieht ihr einen Sachverständigen nach §80(3) hinzu...

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