Erstellt am 30.06.2020 um 11:34 Uhr von takkus
Mal ganz trocken geantwortet: § 82 Abs. 2 BetrVG: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."
Erstellt am 30.06.2020 um 12:12 Uhr von Neroli
Danke für die Antwort :), das Problem ist hier allerdings auch, dass aufgrund der Personalüberlastung seitens der Personalabteilung gemauert wird, so dass fast gar nicht auf Mails oder Anrufe geantwortet wird. Der BR zieht sich hier auch raus und meint, es sei Angelegenheit der jeweiligen Arbeitnehmer und des Arbeitgebers dies zu verhandeln. Dabei versteht niemand im Betrieb seine Gehaltsabrechnung, so dass es eindeutig ein allgemeines Problem ist. Nur kann der eine wohl ein paar hundert Euro weniger verschmerzen, für den anderen ist es existentiell.
Erstellt am 30.06.2020 um 12:14 Uhr von EDDFBR
Moin,
fairerweise muss man auch eingestehen, dass die Gehaltsberechnung des KuG in Verbindung mit einer Aufstockung (besonders dann, wenn sie über 80% liegt) sehr kompliziert ist. Ich habe das live miterlebt, meine Partnerin ist Lohnbuchhalterin und hatte das Thema jetzt das erste Mal in ihrer Berufslaufbahn. Also hab ich es mit ihr gemeinsam in DATEV durchgespielt. Das ist ein heftiger Fackelzug. Es gibt keinen Automatismus, sondern das muss mit Hilfe einer von DATEV zusätzlich zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle und bis zu 9 Probeabrechnungen in der DATEV-Software pro Mitarbeiter einzeln durchgekaut werden. Da passieren sehr schnell Fehler.
Falls Ihr konkrete Fragen habt kann ich mal versuchen, sie zu beantworten.
Erstellt am 30.06.2020 um 12:41 Uhr von celestro
also hier:
https://igbce.de/igbce/rechner-zum-kurzarbeitergeld-34954
gibt es einen Rechner einer GW, den man mal ausprobieren könnte. Es läßt sich auch die Aufstockung (aber nur 90% und höher glaube ich) einpflegen.
Erstellt am 30.06.2020 um 14:05 Uhr von Neroli
Danke allen für die Antworten:
@EDDFBR: im April hatten wir Kurzarbeit. Ich habe meinen Kurzarbeitsanteil bis auf einen Betriebsruhetag komplett mit Urlaub und Freizeitguthaben aufgefüllt, so wie es das Gesetz ja auch vorsieht. Also habe ich bis auf 5 Stunden ganz normal gearbeitet, und mein Brutto wurde um über 400 Euro reduziert, netto hatte ich bei Steuerklasse 5 dadurch über 160 Euro weniger als im Vormonat. Den Kurzarbeitsrechner hatte ich auch schon probiert, damit würde mir definitiv mehr Gehalt zustehen als wie ich ausgezahlt bekommen habe. Ich weiß, dass das sehr schwierig zu berechnen ist, aber trotzdem muss es ja stimmen. Oder die Fehler müssen ausgeglichen werden. Das ist aber nicht der Fall. Das was falsch eingespielt wurde, wird offensichtlich nicht korrigiert.
Erstellt am 01.07.2020 um 17:40 Uhr von EDDFBR
Neroli,
das klingt in der Tat nach einem Rechenfehler.
Erstellt am 23.07.2020 um 15:41 Uhr von Rakshazar
Mal eine andere Frage...Wie habt ihr es geschafft, das der AG das Kurzarbeitergeld auf 90% aufstockt? Unser will da gar nichts von wissen...
Erstellt am 23.07.2020 um 16:40 Uhr von Kjarrigan
Die 90 % kommen aus den Tarifverträgen. In der Chemie (IGBCE) ist es so und ich meine bei Metall (IGM) auch.
Ich kenn aber auch TV-lose Betrieb, wo der GF freiwillig aufgestockt hat. Evtl. nur auf 80 %
aber immerhin.
Meist um die MA zu halten, da einige sich natürlich bei nur 60 % / 67 % des letzten Nettos über mehre Monate auch nach neuen Jobs umsehen Da zahlt der AG dann lieber etwas drauf, bevor er sich wenn wieder Arbeit da ist - vile neue Leute suchen muss.
Erstellt am 23.07.2020 um 20:48 Uhr von xyz68
bei uns wird je nach Anteil der Kurzarbeit gestaffelt aufgestockt. Sowohl der Anteil der Kurzarbeit als auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes und des Zuschusses werden gesondert ausgewiesen. So wurde es auch in der BV vereinbart.
Bisher gibt es nach meiner Kenntnis auch keine Probleme.