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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnabrechnung

S
spieler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage richtet sich an die Lohnabrechnung. Bei uns tauchen auf den monatlichen Lohnabrechnungen nur noch die monatlichen Gesamtstunden auf, und der Mitarbeiter kann nicht mehr kontrollieren wie die einzelnen Tage abgerechnet wurden. Gibt es einen Rechtsanspruch auf die detaillierte Aufschlüsselung? Unsere Lohnabrechnung meint, mit dem neuen Abrechnungsprogramm sei das nicht möglich.

Gruß

1.14404

Community-Antworten (4)

A
Angie

12.10.2010 um 14:24 Uhr

Hallo Spieler, bei uns sind auch nur die monatlichen Gesamtstunden auf der Abrechnung. Sollte etwas unklar sein kann jeder im Lohnbüro die genaue Zusammensetzung erfahren.

LG Angie

H
haarsträubend

12.10.2010 um 14:55 Uhr

@spieler, jede Lohnabrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.

R
rkoch

12.10.2010 um 16:01 Uhr

Auf das Engeltfortzahlungsgesetz wäre ich jetzt nicht gerade gekommen, §108 GewO wäre IMHO passender.

In jedem Fall muss der AG aber auf der Abrechnung nicht zwingend nach den einzelnen Tagen aufschlüsseln. Die Pflicht besteht nur insoweit als die einzelnen Quellen von Einkünften und Abzügen aufgeschlüsselt werden müssen. Dies ist bei Euch wohl erfüllt.

Insofern -> Angies Antwort, und ergänzend auch noch die Rechtsquelle: § 82 BetrVG: Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert [...] werden.

Falls tatsächlich Bedarf besteht eine detailliertere Aufstellung zur Regel zu machen wäre das ein Betätigungsfeld für den BR (§87 (1) Nr. 1,4,10,11 BetrVG).

H
haarsträubend

12.10.2010 um 16:06 Uhr

@rkoch, selbstverständlich hast Du recht,§108 GewO wäre IMHO passender.

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