Erstellt am 12.10.2010 um 12:24 Uhr von Angie
Hallo Spieler,
bei uns sind auch nur die monatlichen Gesamtstunden auf der Abrechnung. Sollte etwas unklar sein kann jeder im Lohnbüro die genaue Zusammensetzung erfahren.
LG
Angie
Erstellt am 12.10.2010 um 12:55 Uhr von haarsträubend
@spieler, jede Lohnabrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.
Erstellt am 12.10.2010 um 14:01 Uhr von rkoch
Auf das Engeltfortzahlungsgesetz wäre ich jetzt nicht gerade gekommen, §108 GewO wäre IMHO passender.
In jedem Fall muss der AG aber auf der Abrechnung nicht zwingend nach den einzelnen Tagen aufschlüsseln. Die Pflicht besteht nur insoweit als die einzelnen Quellen von Einkünften und Abzügen aufgeschlüsselt werden müssen. Dies ist bei Euch wohl erfüllt.
Insofern -> Angies Antwort, und ergänzend auch noch die Rechtsquelle:
§ 82 BetrVG: Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert [...] werden.
Falls tatsächlich Bedarf besteht eine detailliertere Aufstellung zur Regel zu machen wäre das ein Betätigungsfeld für den BR (§87 (1) Nr. 1,4,10,11 BetrVG).
Erstellt am 12.10.2010 um 14:06 Uhr von haarsträubend
@rkoch, selbstverständlich hast Du recht,§108 GewO wäre IMHO passender.