Hallo,
wir sind ein Unternehmen das einer Holding angehört, in der Holding ist auch unsere Lohnbuchhaltung, jetzt haben wir gehört das unsere Lohnabrechnungen von einer Fremdfirma gemacht werden sollen, im §87 BetrVg finde ich nichts, wie wir unsere Mitbestimmung rechtfertigen könnten.