Hallo, wir haben hier im Betrieb (Jugend- und Behindertenhilfe) etliche Kassen für Betreuung, Taschengeld, Einkäufe und dergleichen. Es kommt immer mal wieder vor, dass der Kassenbestand nicht stimmt. Bislang wurde ein Manko immer vom AG ausgeglichen, obwohl die Kassenführer nach den Dienstvorschriften für einen korrekten Kassenstand einzustehen haben.
Jetzt will der AG die Kassenführer mehr in die Pflicht/Haftung nehmen. Darf er das so von sich aus? Gibt es einen Hebel für die MB? (Der AG will ja eigentlich nur Vorschriften anwenden, die es schon längst gibt.)