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Zustimmungpflicht des Betriebsrates beim Werkvertrag?

KC
Kerstin Caro
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma muss Personalkosten in der Produktion reduzieren, jetzt will die GL - über eine Zeitarbeitsfirma einen Werkvertrag abschließen. Somit werden mindestens 2 ganze Linien in der Produktion wegfallen. Stimmt es, dass die GL den Betriebsrat hierbei micht zustimmen lassen muss/darf?

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Community-Antworten (2)

P
paula

27.02.2007 um 12:57 Uhr

wir sprechen über einen echten Wekvertrag und nicht über Leiharbeit?

Wenn es ein echter Werkvertrag ist (also der Auftragnehmer ist alleine verantwortlich für das Arbeitsergebnis, es besteht kein Weisungsrecht des Auftraggebers an die MA des Auftragnehmers etc) dann werdet hier evtl. mit dem AG über eine Betriebsänderung nach § 111ff BetrVG reden können. Schaut Euch insbesondere einmal an ob die Anzahl der betroffenen MA bei Euch für eine Betriebsändeurng ausreichen

K
Kölner

27.02.2007 um 14:50 Uhr

@Kerstin Caro Es wäre ja mal interessant für Euren BR, die Werkverträge und/oder die evt. AN-Überlassung zu verifizieren! Also: Verträge anfordern/einsehen um dann zu entscheiden, ob § 14 AÜG oder § 99 BetrVG oder kein Fall von beiden vorliegt!

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