Hallo zusammen,

wir arbeiten per Werkvertrag für einen großen IT-Dienstleister.Dies geschieht mit der Technik des Auftraggebers in Räumen, die von ihm angemietet wurden.

Nun mal angenommen, der Auftraggeber entscheidet sich gegen eine Nase aus unserem Betrieb, weil sie schief gewachsen ist... darf er den Träger dann des Hauses verweisen? Oder liegt das Hausrecht bei unserer Firma, da wir ja im Werkvertrag und nicht in AnÜ arbeiten?