Erstellt am 15.11.2007 um 11:30 Uhr von Saluk
Hallo Isabelle,
das ist doch individualrechtlich zu sehen. Und damit völlig ihm überlassen. Generell muss er bedenken, dass er einige Monate ALG-Sperre erhalten wird, wenn er über einen Aufhebungsvertrag geht.
Die Gehaltsangabe verstehe ich nicht. Meinst du 1500€/Monat bei 30h-Woche?
Wenn ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, dann soll er selbst pokern, schließlich will ihn der AG ja loswerden. Du solltest ihn lieber zum Bleiben bewegen, denn warum sollte ein AG einem BRM schon einen Aufhebungsvertrag anbieten? Sicher nicht, weil er ein schlechter BRM ist...
Grüße,
Saluk
Erstellt am 15.11.2007 um 13:30 Uhr von Kölner
@Isabelle
Rechnen wir mal grob:
Er hat zunächst einmal die 'Sicherheit' bis zumindest 2011 in der Firma zu sein. Hinzu käme dann noch die Kündigungsfrist und ein 'Schmerzensgeld' und die Sperre bei der AfA.
Moment, ich rechne...Hmmm...
(Etwas) mehr als ein Jahresgehalt, sollte dann die Verhandlungsbasis schon sein!
Erstellt am 15.11.2007 um 14:16 Uhr von uhu
oberste Priorität sollte doch sein, dass der MA, der als BRM gewählt wurde, nicht geht, wenn es der AG ihm nahelegt, sondern sein Mandat auch erfüllt;
wenn das alles nicht geht oder gewollt ist, dann würde ich von mind. 4 Jahresgehältern bis 2011 ausgehen; dazu evtl. noch Ansprüche aus einer Betriebl. Altersversorgung;