Schweigepflicht BR/Privatperson
Ich habe vor einer Weile ein privates Gespräch mit sehr schockierendem Inhalt geführt. Ich bin mir nicht sicher, ob meinem Gegenüber in dem Moment überhaupt bewußt war, dass ich auch Betriebsratsmitglied bin. Zumindest fand ich einige Inhalte des Gesprächs so schrecklich, dass ich sie nicht für mich behalten wollte und konnte. Jetzt versucht die andere Person aber es so darzustellen, als ob ich meine Schweigepflicht als Betriebsrat verletzt hätte. Als ein Sachverhalt aus dem Gespräch eine Weile später Thema im BR wurde, habe ich mich durchaus an meine Schweigepflicht gehalten aber vorher sah ich mich nicht dazu verpflichtet, da es ein privates Gespräch war. Mach ich mir da jetzt was vor und bin im Grunde genommen 24h am Tag BR und darf über nichts reden, was mir zu Ohren kommt oder kann man da unterscheiden? Und wenn ich mit einem MA privat spreche und der Inhalt bezieht sich auf unseren Arbeitsplatz und andere Mitarbeiter, ist das dann ein Privatgespräch? Also ich hab grad echt Definitionsschwierigkeiten.
Community-Antworten (7)
23.12.2012 um 00:50 Uhr
Eigentlich kann ein AN davon ailusgehen, dass Gespraeche mit dem BR vertraulich behandelt werden. Man kann und sollte daher ggf den AN fragen, werde ich nun als BR oder AN angesprochen und soll das Gespraech vertraulich sein.
23.12.2012 um 02:28 Uhr
was war so schockierend?
23.12.2012 um 03:05 Uhr
@MrsDalloway
Das ist ein Problem so alt wie das BetrVG....
Grundsätzlich bist Du nur dann BR wenn Du \"Im Amt\" bist. Da Außenstehende das aber nicht an Deiner Nase erkennen können, macht es Sinn, bei derartigen Gesprächen IMMER abzuklären als WAS Dein Gegenüber Dich sieht (was BRMetall ja auch schon sagte).
Aber zur Rechtslage: Entspann Dich! Die \"Geheimhaltungspflicht\" eines BRM ist im BetrVG allein an einigen Stellen KONKRET fixiert. Das sind §79 (nur gegenüber dem AG!) sowie §82, §83, §99 und der darauf verweisenden §102.
Da Du im Rahmen der genannten §§ nicht tätig geworden bist, kann Dir aus dem §120 BetrVG kein Schaden entstehen.
Leider gibt es da auch noch den §203 StGB, da insbesondere Abs. 2 Nr. 1. (Beachte: NICHT Nr. 3!, das PERSONALvertretungsrecht gilt nur im öffentlichen Dienst!) der hier ab und an auf das BetriebsratsAMT fixiert wird. Aber i.d.R. entbehrt das jeglicher Grundlage. Wie aus den weiteren Nr. erkennbar ist, bezieht sich auch das hier erwähnte \"Amt\" auf Ämter im öffentlichen Dienst... Und das bist Du als BRM nicht. Abgesehen davon lies Dir mal die §§ drumherum durch und Du wirst feststellen, dass PRIVATPERSONEN nicht deswegen belangt werden können (und insofern schlägt sich der Bogen zu meinem Ratschlag in Absatz 2 meiner Antwort, respektive BRMetalls Ratschlag).
Also nochmal: entspann Dich. Rechtlich kann Dir keiner an den Karren fahren. PERSÖNLICH, ...... naja. Allein derartige Anschuldigungen auszumerzen......
23.12.2012 um 10:47 Uhr
Ganz besonders schlimm wird es, wenn es im Betrieb die Runde macht, der BR ist schwatzhaft. Da braucht man dann keine Paragraphen mehr - der Ruf ist ruiniert.
Andererseits gibt es Dinge, über die man sogar sprechen muss. Es emphielt sich im Zweifelsfall immer, mit dem Gesprächspartner darüber zu sprechen, ob es denn vertrauliche Informationen sind - oder - wenn man glaubt einige Inhalte weitergeben zu müssen, eben auch dieses zu sagen.
Wenn es aber nicht gerade um Straftaten geht, über die berichtet wird,derjenige aber auf Vertraulichkeit drängt (weil er eben nur mal einen Beichtvater brauchte) - aollte man sich auch daran halten - auch im Privatleben, meine ich.
23.12.2012 um 17:51 Uhr
Naja, das mit dem ruinierten Ruf würde ich nicht unterschreiben, es ist nunmal ein Betriebsrat und kein Geheimrat. Aber um das zu bewerten müsste erstmal die Frage von Nubbel beantwortet werden, vorher kann man sich das Maul zerreißen - oder eben nicht.
23.12.2012 um 19:52 Uhr
In dem Gespräch ging darum, dass mein Gegenüber verschiedenen Mitarbeitern ein Suchtproblem andichten wollte und diesen Verdächtigungen jegliche Grundlage fehlt und teilweise lächerliche Argumente ins Feld geführt wurden. Z.B. wurden Kommentare aufgeschnappt, die in geselliger Runde gemacht wurden und daraus sollte nun ein Suchtproblem gestrickt werden. Ich fühlte mich sehr an Stasiüberwachung erinnert und hab da sehr empfindlich reagiert und die betroffenen Personen sozusagen gewarnt aber ich hätte wohl auch meinem Gesprächspartner gegenüber deutlicher werden sollen und hätte nicht nur sagen dürfen, dass ich das für Blödsinn halte sondern, dass ich dieses Gerede für gefährlich halte und damit offensiv umgehen werde, um dem ganzen Einhalt zu gebieten. Das Problem ist halt, dass mein Gesprächspartner einen sehr guten Draht zur Leitung, obwohl die Person noch nicht mal ein Jahr bei uns ist aber man kennt sich von früher und die Kollegen Befürchtungen haben, dass da glaubhaft Dinge über sie erzählt werden, die nicht stimmen und dass sowas dann an ihnen hängen bleibt. Ne echte Scheißsituation...
24.12.2012 um 01:48 Uhr
verschiedenen Mitarbeitern ein Suchtproblem andichten wollte
... Und warum wollte der "Kollege" Dich dann "im Boot" haben? Falls er mit einem DERARTIGEN Thema an den BR herantritt KANN es nur eine Reaktion geben:
die betroffenen Personen sozusagen gewarnt
Und zwar ganz genau diese! Die Personen müssen darauf hingewiesen werden, dass eine evtl. existierende Suchtproblematik ernst genommen werden muss.
Ne echte Scheißsituation...
Mal ganz ehrlich? Dann hast Du genau das Richtige getan. Aber lass man die GF aus dem Spiel. So lange eine Suchtproblematik nicht INNERHALB des Betriebes zu Tage tritt (durch Ausfallerscheinungen am Arbeitsplatz!) hat der AG ganz und gar die Füße stillzuhalten. Wie sehr sich AN privat die Birne zuschütten ist irrellevant, so lange sich nüchtern auf Arbeit kommen. Und falls der AG das Problem "Sucht" angehen möchte, ist gar am Ende der BR in der MB ... Das einzige was der liebe Kollege tun kann ist, sich bei der GF als Paranoid zu outen, wenn er keine Beweise hat.
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