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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verletzung der Schweigepflicht als BR ... Reaktionsmöglichkeiten ???

E
ette1966
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr lieben! Ich habe mal eine Frage zur Vertrauensperson als BR. Wir haben bei uns im Gremium eine Person, die viele vertrauliche Angelegenheiten wie z.B.: Abmahnungen, einzelne eingruppierungen lt. ERA usw. sofort nach draußen trägt. Wir haben uns diese Person schon zum zweiten mal zur Brust genommen und auf seine Schweigepflicht als BR hingewiesen. Kürzlich hat er dieses wieder getan (wir haben mehrere Zeugen). Jetzt haben wir bald die Pappe auf. Frage?: Können wir ein BR Mitglied innerhalb des Gremiums Abmahnen? Was haben wir für möglichkeiten, dieses zu unterbinden oder sogar das Mitglied zu entfernen? Danke im vorraus und hoffe auf viele schnelle Antworten. Euer ETTE

6.02203

Community-Antworten (3)

P
pit47

16.12.2008 um 09:02 Uhr

Hallo ette1966, wenn das BR-Mitglied gegen den § 79 BetrVG verstößt, kann der BR nach § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes beantragen.

K
Kriegsrat

16.12.2008 um 09:28 Uhr

@ pit47 natürlich, ja, theoretisch schon, aber ich gebe zu bedenken :

  • der arbeitgeber lacht sich ins fäustchen, wenn sich der betriebsrat selbst bekämpft
  • der ansehensverlust bei der belegschaft ist auch nicht zu vernachlässigen, besonders bei denen, die das br-mitglied gewählt haben
  • sollte das verfahren "schiefgehen", ist das br-mitglied immer noch da, mit vermutlich schwerwiegenden folgen in der weiteren zusammenarbeit etc.etc.

eine interne klärung wäre m.E. auf jeden fall die erste wahl, vielleicht sich mal überlegen, warum dieser kollege so ein ausgeprägtes mitteilungsbedürfnis hat fühlt er sich vielleicht nicht richtig eingebunden im gremium, vielleicht fehlen im entsprechenden aufgaben, vielleicht fehlt im eine gewisse anerkennung, die er sich durch bekanntgabe von informationen bei den leuten selbst beschaffen will, vielleicht einfach mal in einem gespräch im gremium mit ihm zusammen dies alles versuchen zu ergründen und ihn gezielt fragen "warum machst du das"

und fragt euch selber ? ist das wirklich so schlimm, was der macht ? den arbeitgeber scheints wohl nicht zu stören, oder ? ich halte nichts davon, wenn der br § 23 gegen eigene mitglieder anwendet

DAH
Der alte Heini

16.12.2008 um 22:10 Uhr

ette1966 Bei dem Genannten handelt es sich um Daten die der Schweigepflicht unterliegen. Hat der BR den Kollegen schon auf seine Schweigepflicht hingewiesen und der Kollege handelt weiter so, habt auch noch Zeugen dafür, dürfte ein Verfahren gem.: § 23 Abs.1 BetrVG auf Ausschluß des Betriebsratsmitglieds wegen grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten erfolgreich sein.

§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

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