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Schweigepflicht als BR verletzt - was kann man tun ?

N
Neckygliss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die GL hat mündlich dem BR-Vorsitz eine Veränderung unterbreitet, nachdem wurde der kompl. BR informiert und ein BR-Mitgl. posaunt die geheime Nachricht im Unternehmen herum, wie ist mit dem BR-Kol. umzugehen, kann man auf Grund der Schweigepflicht den Kol. den BR-Posten kündigen??

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

B
Bernd

06.06.2006 um 17:03 Uhr

So der BR-Koll. keine Betriebs- oder Geschäftsgeheinmisse oder persönliche Daten von AN verraten hat kann ihm keiner was u und das ist gut so. Laßt Euch nicht zu "Geheim"räten machen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gibt es innerhalb des Unternehmens sowieso kaum. Mit dieser Geheimhaltungspolitik will eine GL meist vor allem den BR von seiner Basis abkoppeln. Das sind jetzt böse, selbstgemachte Erfahrungen.

H
harald

06.06.2006 um 17:49 Uhr

Der Betriebsrat hat sich zunähst einmal um die Interessen der Mitarbeiter zu sorgen. Als Betriebsrat sollte man sich nicht auf alles einlassen was der Arbeitgeber gern hätte. Sicherlich hat der Betriebsrat die Möglichkeit ein Mitglied auszuschliessen. Dieses sollte aber handfeste Gründe haben. In der Regel ist es doch so das Veränderungen die der Arbeitgeber plant durch irgendwelche Kanäle immer an die Belegschaft gelangen. Bei uns sind diese Kanäle schon mal schneller als die Info der Arbeitgeber an den Betriebsrat. Wenn als im Gremium zu einem Thema Stillschweigen vereinbart wurde und ein Mitglied spielt Betriebszeitung, dann muss man im Gremium über den Vorfall reden. Ich denke man kann die Plaudertasche dann erst einmal ermahnen.

E
ekieh

06.06.2006 um 21:46 Uhr

@harald > ""Sicherlich hat der Betriebsrat die Mögkichkeit ein Mitglied auszuschließen."" Ach!?

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