Erstellt am 20.03.2009 um 11:39 Uhr von Kölner
@Heidrun
Der Chef hat dann wohl recht!
Man muss als BR den AN fragen, was die Beschwerde bewirken soll, wenn er/sie nicht bereit ist, den Namen zu nennen.
Mich hat mal ein Kollege gefragt, ob ich für ihn eine Lohnerhöhung beantragen kann ohne seinen Namen zu nennen!?
Erstellt am 20.03.2009 um 15:21 Uhr von Neuling45
Also wenn ich mich beschwere, warum tue ich das, na wohl weil ich Abhilfe haben möchte. Wir kennen auch diese Sache, vorne großen Aufstand machen und der BR soll sich gefälligst darum kümmern, aber bloss "mich" nicht mit hineinziehen. Leute zeigt doch mal Mumm.
Sorry habe mal wieder einen Schnellschuss gemacht, hier fragt ja der BR, wir sagen das den Leutchen auch, denn wie soll man den die Sache abklären wenn die Beschwerdeführer nicht zur Verfügung stehen. Sicherlich gibt es aber auch Dinge die eine pauschale Nachüberprüfung durch den BR zuläßt und vorerst keine Namen genannt werden, aber "Ausnahmen"
Erstellt am 21.03.2009 um 08:36 Uhr von SpongBob
Beschwerden kommen bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung, dann wird beraten, was gemacht werden soll, aber auch nur dann, wenn man ein Mandat hat. Am besten läßt man sich das Mandat schriftlich geben, sonst dementiert der Kollege das Mandat und der BR steht schön blöd da.
Es gibt aber auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die sich einfach nur ausjauchen möchten, das ist keine Beschwerde!
Man sollte den Kollegen fragen, ob er etwas geändert haben möchte, wenn ja, sollte man Ihn darauf aufmerksam machen, dass das nur geht, wenn sein Name genannt wird. Wenn das so OK ist, sollte dass schriftlich fixiert werden und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.