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Hat der BR Schweigepflicht?????

H
Heidrun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR's

wenn ein MA sich beim BR beschwert, und sagt, bitte vertraulich behandeln wie geht man dann damit um?

Beispiel: Ein MA beschwerte sich beim BR der ging darauf zum Chef schilderte den Fall. Nun sagte der Chef, wer hat sich denn beschwert. Ich möchte wissen wer dies war, sonst kann ich keine Auskunft darüber geben.

Gibt es denn eine Schweigepflicht für BR's. Sorry wenn ich so blöd frage, aber wir sind alle neu im BR.

Danke für die Hilfe!!!

Gruß Heidrun

4.46403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.03.2009 um 12:39 Uhr

@Heidrun Der Chef hat dann wohl recht! Man muss als BR den AN fragen, was die Beschwerde bewirken soll, wenn er/sie nicht bereit ist, den Namen zu nennen.

Mich hat mal ein Kollege gefragt, ob ich für ihn eine Lohnerhöhung beantragen kann ohne seinen Namen zu nennen!?

N
Neuling45

20.03.2009 um 16:21 Uhr

Also wenn ich mich beschwere, warum tue ich das, na wohl weil ich Abhilfe haben möchte. Wir kennen auch diese Sache, vorne großen Aufstand machen und der BR soll sich gefälligst darum kümmern, aber bloss "mich" nicht mit hineinziehen. Leute zeigt doch mal Mumm. Sorry habe mal wieder einen Schnellschuss gemacht, hier fragt ja der BR, wir sagen das den Leutchen auch, denn wie soll man den die Sache abklären wenn die Beschwerdeführer nicht zur Verfügung stehen. Sicherlich gibt es aber auch Dinge die eine pauschale Nachüberprüfung durch den BR zuläßt und vorerst keine Namen genannt werden, aber "Ausnahmen"

S
SpongBob

21.03.2009 um 09:36 Uhr

Beschwerden kommen bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung, dann wird beraten, was gemacht werden soll, aber auch nur dann, wenn man ein Mandat hat. Am besten läßt man sich das Mandat schriftlich geben, sonst dementiert der Kollege das Mandat und der BR steht schön blöd da.

Es gibt aber auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die sich einfach nur ausjauchen möchten, das ist keine Beschwerde!

Man sollte den Kollegen fragen, ob er etwas geändert haben möchte, wenn ja, sollte man Ihn darauf aufmerksam machen, dass das nur geht, wenn sein Name genannt wird. Wenn das so OK ist, sollte dass schriftlich fixiert werden und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.

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