Ich bin Betriebsrat (Berater des GBR in IT Fragen) und habe eine Frage zum Versand des Gehaltsnachweises elektronisch (via Mail).

Ich bin der Meinung, dass nach § 87 /1 Satz 4 das Anliegen des Arbeitgebers der Mitbestimmung unterliegt ?. Der AG sagt nein

Weiter bin ich der Meinung, dass der Mitarbeiter sein Einverständnis dazu bekunden müsste.
Heisst, in einer Betriebsvereinbarung müsste der Hinweis auf freiwilligkeit gegeben werden ?
Eine sichere Verschlüsselungwäre obligatorisch ?