Erstellt am 23.05.2022 um 08:27 Uhr von moreno
Wenn der GF auch vom Inhalt der Mail erfahren soll ist dies normal.
Erstellt am 23.05.2022 um 08:30 Uhr von wdliss
Es gibt durchaus Situationen, in denen solch ein Vorgehen Sinn machen kann. Lässt sich in deinem Fall aber so nicht beurteilen.
Erstellt am 23.05.2022 um 09:01 Uhr von Muschelschubser
Ist die GF bei Mails "An Alle" denn grundsätzlich ausgeklammert?
Ansonsten kann man das ohne den Inhalt der Mails kaum beurteilen, ob es Sinn macht.
Wenn man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gem. §2 Abs. 1 BetrVG unterstreichen möchte, kann man das grundsätzlich natürlich tun.
Aber auch inhaltlich kann es Sinn machen, dass die GF darüber Bescheid weiß, welchen Wissensstand die Belegschaft hat. Das schützt ggf. vor Alleingängen der GF.
Erstellt am 23.05.2022 um 15:05 Uhr von R.Staunlich
Geht es darum, ob bereits bei der Abstimmung untereinander die Geschäftsführung auf cc genommen wird? Da würde ich "grundsätzlich Nein!" antworten.
Wenn dann die final im BR abgestimmte Rundmail an die Belegschaft geschickt wird, dann gehört die GF selbstverständlich auf den Verteiler. Sinnvollerweise stzt man die Mitarbeiter auf bcc und die GF auf cc.