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Geschäftsführung in CC bei E-Mails des Betriebsrats

Q
Qualm
Mai 2022 bearbeitet

Ist das ein üblicher Vorgang, dass der Betriebsrat bei E-Mails, die er an die Belegschaft schickt und vorher untereinander im Betriebsrat abstimmt, die Geschäftsführung in CC nimmt? Das zeigte sich, weil irtümlicherweise eine E-Mail mit dem Verlauf rund ging.

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Community-Antworten (4)

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Moreno

23.05.2022 um 10:27 Uhr

Wenn der GF auch vom Inhalt der Mail erfahren soll ist dies normal.

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wdliss

23.05.2022 um 10:30 Uhr

Es gibt durchaus Situationen, in denen solch ein Vorgehen Sinn machen kann. Lässt sich in deinem Fall aber so nicht beurteilen.

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Muschelschubser

23.05.2022 um 11:01 Uhr

Ist die GF bei Mails "An Alle" denn grundsätzlich ausgeklammert?

Ansonsten kann man das ohne den Inhalt der Mails kaum beurteilen, ob es Sinn macht.

Wenn man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gem. §2 Abs. 1 BetrVG unterstreichen möchte, kann man das grundsätzlich natürlich tun.

Aber auch inhaltlich kann es Sinn machen, dass die GF darüber Bescheid weiß, welchen Wissensstand die Belegschaft hat. Das schützt ggf. vor Alleingängen der GF.

R
R.Staunlich

23.05.2022 um 17:05 Uhr

Geht es darum, ob bereits bei der Abstimmung untereinander die Geschäftsführung auf cc genommen wird? Da würde ich "grundsätzlich Nein!" antworten.

Wenn dann die final im BR abgestimmte Rundmail an die Belegschaft geschickt wird, dann gehört die GF selbstverständlich auf den Verteiler. Sinnvollerweise stzt man die Mitarbeiter auf bcc und die GF auf cc.

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