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Mail-Empfang/Versand

H
Hitzig
Nov 2016 bearbeitet

Unser BR besteht nach der Wahl in der gleichen Konstellation. Es ist uns bekannt dass dies dem GF sowie den Leitungsebenen nicht passt. Die letzten 2 Jahre waren "sich auch zu wehren" eine harte und gute Schule für den BR. Vor zwei Jahren wurde zwischen GF und BR vereinbart Korrespondenzen per E-Mail zu versenden (Protokolliert). Vorschlag kam seitens der GF. Wie immer versuchen uns die Leitungsebenen klein zu kriegen. Dazu lassen sie sich jetzt einfallen auf Korrespondenzen nicht zu reagieren, geschweige GMX-Einschreiben abzurufen. Dies wiederum hat zur Folge, dass teilweise fristen nicht eingehalten werden. Zugangsvereitelung durch die AG-Seite ? BR möchte weiterhin per Mail arbeiten, da hier auch unnütze Kosten und Arbeitsstunden erspart bleiben. (GF mitgeteilt) Frage: Gesendete Mails als "erhalten" ansehen ? Verweigerte Mails (bei GMX nachweisbar) als nicht erhalten ansehen ? Wie würdet Ihr reagieren ?

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

07.07.2010 um 14:22 Uhr

Also erstmal:

WENN im BetrVG "schriftlich" gefordert ist (z.B. §99/§102 BetrVG) ist eine eMail ausgeschlossen. Das geht nur auf einem Blatt Papier. Eine eMail als Reaktion wenn "schriftlich" gefordert ist, hat vor Gericht NULL Wirkung. Selbst eine "beweisbar zugegangene GMX-Mail" ist rechtlich gesehen nicht existent.

Ansonsten gibt es doch kaum irgendwelche Fälle, in denen ein AG durch ignorieren von Schreiben des BR irgendwelche Fristen durcheinander bringen kann?

Gesendete Mails als "erhalten" ansehen ? Verweigerte Mails (bei GMX nachweisbar) als nicht erhalten ansehen ?

Nein. Fall "schriftlich" s.o. Ansonsten wenn keine Reaktion des AG kommt einfach nachfragen (Telefon, Persönlich !). Wenn der AG dann behauptet nichts bekommen zu haben ihm schriftlich (s.o.) in die Hand drücken.

Wie würdet Ihr reagieren ?

Alles schriftlich! Kostet doch nicht Euer Geld! Wenn der AG möchte, das ihr eMails verschickt um weniger Arbeitszeit zu verlieren, soll doch ER Maßnahmen ergreifen, das Eure eMail-Korrespondenz ernst genommen wird. Das ist doch nicht Eure Aufgabe! Ansonsten macht ihr alles schriftlich und das dauert dann halt so lange wie es dauert..... Ich empfehle mal §37 BetrVG.

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