wir werden seit einiger Zeit uebernommen; der Verkauf naehert sich dem Abschluss - und eine der ersten Aenderungen, die unser neuer Herr vornehmen will, ist die Auslagerung aller eMail-Aktivitaeten des gesamten internationalen Konzerns auf einen eMail-Server in den USA.
Bisher wird die elektronische Kommunikation "inhouse" erledigt.
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir (noch) nicht.
Wir wuessten nun gerne, ob der BR hierzu gehoert / hierueber informiert werden muss und ggf. Mitbestimmungsrechte vorliegen (meiner Ansicht nach ist das eher nicht der Fall)?
Danke sagt der
Jens
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Datenschutz und Digitalisierung