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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auslagerung des E-Mail-Servers

J
JePeBr
Nov 2016 bearbeitet

Servus,

wir werden seit einiger Zeit uebernommen; der Verkauf naehert sich dem Abschluss - und eine der ersten Aenderungen, die unser neuer Herr vornehmen will, ist die Auslagerung aller eMail-Aktivitaeten des gesamten internationalen Konzerns auf einen eMail-Server in den USA.

Bisher wird die elektronische Kommunikation "inhouse" erledigt.

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir (noch) nicht.

Wir wuessten nun gerne, ob der BR hierzu gehoert / hierueber informiert werden muss und ggf. Mitbestimmungsrechte vorliegen (meiner Ansicht nach ist das eher nicht der Fall)?

Danke sagt der

Jens

1.16001

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

30.09.2010 um 20:46 Uhr

Lese einmal hier:

http://www.datenschutzverein.de/Themen/dana/Dana_06-03_061015_Schuler.pdf.

Weiter Beschluss fassen und Sachverständigen hinzuziehen u.a auch zur Klärung Datenschutzrechtlicher Fargen.

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