Auslagerung des E-Mail-Servers
Servus,
wir werden seit einiger Zeit uebernommen; der Verkauf naehert sich dem Abschluss - und eine der ersten Aenderungen, die unser neuer Herr vornehmen will, ist die Auslagerung aller eMail-Aktivitaeten des gesamten internationalen Konzerns auf einen eMail-Server in den USA.
Bisher wird die elektronische Kommunikation "inhouse" erledigt.
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir (noch) nicht.
Wir wuessten nun gerne, ob der BR hierzu gehoert / hierueber informiert werden muss und ggf. Mitbestimmungsrechte vorliegen (meiner Ansicht nach ist das eher nicht der Fall)?
Danke sagt der
Jens
Community-Antworten (1)
30.09.2010 um 20:46 Uhr
Lese einmal hier:
http://www.datenschutzverein.de/Themen/dana/Dana_06-03_061015_Schuler.pdf.
Weiter Beschluss fassen und Sachverständigen hinzuziehen u.a auch zur Klärung Datenschutzrechtlicher Fargen.
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