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E-Mail Kontrolle Arbeitgeber

T
Tester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns ist die Nutzung von E-Mail ausschließlich für dienstliche Zwecke gestattet. Die private Nutzung wurde verboten. Der Arbeitgeber will nun von seinem Kontrollrecht gebrauch machen und kontrollieren ob das Verbot eingehalten wird. Es soll in einem vorher festgelegten Zeitraum alle E-Mails ausgewertet werden. Die Auswertung enthält lediglich einen Zeitstempel, Sender, Empfänger und den Betreff. Der Betriebsrat wurde vorher informiert über die Kontrolle. Haben wir weitere Dinge zu beachten?

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Community-Antworten (3)

K
KBlitz

29.10.2010 um 19:57 Uhr

Habt ihr keine Betriebsvereinbarung zum Thema Emailverkehr?

In einer Betriebsvereinbarung könnte man nämlich entsprechende Kontrollen vereinbaren, jedoch muss es hierfür auch einen entsprechenden Verdacht geben. Hier generell alle Emails zu überprüfen ist fraglich.

Bei uns gilt das Vieraugenprinzip - heißt der Geschäftsführer hat ein Passwort und der Betriebsratsvorsitzende und nur diese beiden können gemeinsam wenn beide ihr Passwort eintippen auf die Emails zugreifen und kontollieren.

Somit ist gesichert, dass der Arbeitgeber nicht einfach wild auf die Emails zugreifen kann.

Also eine entsprechende Kontrolle sollte nur stattfinden, wenn dies entsprechend vereinbart ist oder es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein spezieller Kollege sich nicht an die Regelung hält. Ein Generalverdacht kann hier nicht genutzt werden um alle zu kontrollieren.

D
DerAlteHeini

30.10.2010 um 23:27 Uhr

KBlitz Warum ist es problematisch, wenn der private Mailverkehr verboten ist, die Mail's zu kontrollieren?

K
Kölner

30.10.2010 um 23:53 Uhr

@DerAlteHeini Weil es das TKG und das GG gibt?

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