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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauliche E-Mail an den Betriebsrat - in einen gemeisamen Pool beim GF?

J
Janosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Geschäftsführer plant alle E-Mails in einem Pool zu sammeln und dann erst an die entsprechenden Mitarbeiter zu versenden. Somit hätte er ja Zugriff auf alle Mails. Nun gibt es ja gerade für den Betriebsrat vertrauliche E-Mails , die der GF nicht lesen sollte. Könne wir hier mitbestimmen , ggf. ablehnen ?

Danke für Eure Antworten

5.61306

Community-Antworten (6)

R
rechtso

13.11.2006 um 11:50 Uhr

Hallo, da ich hier für den Arbeitgeber nur den Sinn der technischen Überwachung sehe halte ich es laut § 87 Abs.1 NR 6 BetrVG für Mitbestimmungspflichtig. Bin selber noch unbeschlagen als BR und würde so ansetzen ob es so richtig ist weiß auch ich nicht.

Bitte

H
huettenwolf

13.11.2006 um 16:25 Uhr

Hallo Janosch, auch wenn eine private Nutzung des E-Mailverkehrs im Unternehmen verboten ist, habt ihr in dem Fall auf alle Fälle ein MBR nach §87 (1) Nr.1 zu, denn hier geht es ja um Fragen der Ordnung und des Verhaltens. Zu den Möglichkeiten der Kontrolle der Kollegen siehe die Anwort von "Rechtso". Auch daher ergibt sich ein MBR. Dazu muss der Arbeitgeber also mit euch eine für beide Seiten akzeptable Regelung finden. Einfach ablehnen und fordern, dass eine gemeinsame Regelung in einer BV festgelegt wird. Da solltet ihr euch aber beraten lassen. Wenn ihr im Unternehmen aber die Möglichkeit habt, private E-Mails zu empfangen oder abzuschicken, dann wird es viel komplizierter. Dann greifen Gesetze wie das Telekommunikationsgesetz und das darin verankerte Einsichts- und Kontrollverbot (§88 TKG). Dann muss der AG sicherstellen, dass niemand diese Post lesen kann. Aus meiner Sicht ist dann eine rechtssichere BV fast unumgänglich. Ihr habt schließlich unter anderem die Aufgabe, die Persönlichkeitsrechte eurer Kollegen zu schützen. Wir nutzen für vertrauliche Informationen übrigens keine E-Mails. Dazu gibt es einen Briefkasten und für Nachrichten von aussen, ein FAX.

S
SchwarzerPeter

29.01.2007 um 18:02 Uhr

Es gibt jetzt neu eine Betriebsrats-Software, die einen "Tresor" hat. Da kann euer Arbeitgeber nicht rein. Siehe http://www.betriebsratgeber.de/broffice/index.htm

W
Waschbär

29.01.2007 um 18:05 Uhr

Janosch,

schön das euer Ag schon mal geplant hat ! erster verstoss. wann muss der AG dem BR informieren ...

ihr seit in der vollen mitbestimmung ! ergo ohne euch läuft da nichts und zu seinem plan , vollig bannane > da überwachung

WADMDM
waschbär aka der mit der maske

29.01.2007 um 18:46 Uhr

Ramses II,

finde ich gut .....

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:05 Uhr

oh Gott noch so ein PC müll ... incl Waschbären zusatz.

Hast du den auch deine Maus Gewaschen Lieber Waschbär ? Oder hast du gar eine Wasserfeste Version von deinen Software krimskrams

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