Erstellt am 23.05.2022 um 10:09 Uhr von rtjum
also wenn die MA denn tatsächlich einverstanden sind und freiwillig tauschen ,wieso sollte man als BR dann dagegen sein.
In dem Fall reicht doch eine Info an den BR. Wenn ihr merkt, dass die Freiwilligkeit eigentlich gar keine ist, dann schiebt ihr dem einen Riegel vor.
Es ist ja das Problem des AG, wenn er den Dienstplan veröffentlicht hat, dann hat er sein Direktionsrecht verbraucht.
Erstellt am 23.05.2022 um 10:11 Uhr von Dummerhund
Ich würde von einer Vereinbarung Dienstplanänderung abraten, denn das behebt das Problem nicht. Ändert man den Dienstplan, wird irgendwo eine Person weg genommen für einen Krankheitsfall, fehlt aber dann bei den eigentlich geplanten Aufgaben.
Hier sollte ein BR sich eher mit dem Gedanken Personalplanung befassen. Hat nämlich ein AG in seiner jährlichen Personalplanung einen Durchschnittlichen Krankenstand nicht mit einberechnet, kann er nicht erwarten das die MA dies ausbaden.
Auch könnte man sich über eine Vereinbarung Springer Gedanken machen. MA die sich dazu bereit erklären könnten dann einen gewissen Obolus dafür erhalten.
Erstellt am 23.05.2022 um 10:14 Uhr von Muschelschubser
Das würde mich jetzt auch interessieren.
Spontan musste ich an eine vorläufige personelle Maßnahme nach §100 BetrVG denken.
Dann bin ich aber über den Verweis auf §99 Abs. 1 BetrVG gestolpert, der sich lediglich auf Einstellung/Eingruppierung/Umgruppierung/Versetzung bezieht. Also: das fällt flach.
Das Problem ist, dass die Mitbestimmung bei den Schichtplänen über dem Direktionsrecht des Arbeitgebers steht. §87 Abs. 1 (2) kann hierdurch nicht einfach ausgehebelt werden.
Ich sehe da ad hoc keine andere Möglichkeit als möglichst schnell eine möglichst präzise BV zu vereinbaren.
Bestenfalls bleibt der Ausweg für Helden: außerordentliche Sitzung einberufen.
Erstellt am 23.05.2022 um 10:35 Uhr von zenotornado
Hallo zusammen,
eine außerordentliche Sitzung lässt sich nur schwierig am Samstag Mittag abhalten. In der Personalplanung sind wir bereits drin. Es wird aktuell eingestellt aber auch die MA müssen natürlich eingearbeitet werden. Unser wunsch ist es, dass wir hier eine einfache Lösung haben, bis alles in klaren Bahnen läuft, da wir auch an einem reibungslosen Betrieb interessiert sind und die MA es tatsächlich freiwillig machen. Wenn Arbeitszeitkonten ausgereizt werden wird z.B. immer schnell ein Ausgleich geschaffen.
Es sind nicht viele Fälle aber ab und an kann so etwas passieren und es ist ja zum Großteil Abends, wenn so etwas reinkommt :-)
Könnten wir es für die Übergangszeit so machen, dass wir, wenn wir in der akutsituation keinen Verstoß erkennen, den Beschluss in der nächsten Sitzung fassen bzw. obliegt das uns, in wie weit wir darauf reagieren?
Wie gesagt, es geht nur um eine Übergangslösung, um die neuen Strukturen zu etablieren. Eine BV wird sehr exakt ausgearbeitet.
Erstellt am 23.05.2022 um 11:51 Uhr von rsddbr
"Könnten wir es für die Übergangszeit so machen, dass wir, wenn wir in der akutsituation keinen Verstoß erkennen, den Beschluss in der nächsten Sitzung fassen [..]"
Das mit nachträglicher Zustimmung ist eine etwas schwierige Sache. Was passiert, wenn ihr eben doch einen Grund seht, die Zustimmung zu verweigern?
"[..] bzw. obliegt das uns, in wie weit wir darauf reagieren?"
Wo kein Kläger dort kein Richter. Wenn ihr den Arbeitgeber machen lasst, dann passiert erstmal nichts. Ihr solltet aber bedenken, dass
1. einige Mitarbeiter vielleicht doch nicht (immer) so freiwillig eine Dienstplanänderung mitmachen, wie es den Anschein hat
2. der Arbeitgeber sich auch schnell an solche Freiheiten gewöhnt und dann hinterfragt, wieso es denn eine "sehr exakt ausgearbeitete BV" benötigt, wenn doch alles so gut läuft