Zustimmung Dienstplan - ohne Beteiligung des Betriebsrats aushängen?
Hallo liebe Forumsmitglieder, In unserem Betreib (Altenpflegeheim) folgende Vorgehensweise zu § 87 Abs.1 2 Heimleiter erstellt montl. Dienstplan, legt diesen dem Betriebsrat zur Durchsicht vor, Betriebsrat stimmt mit seiner Unterschrift zu Heimleitung hängt anschließend Dienstplan auf Station aus Seit 4 Monaten haben wir nun eine neue Heimleitung die ebenfalls die Dienstpläne erstellt, und sie dann ohne Beteiligung des Betriebsrats aushängt.Mit folgender Begründung 1:) durch den öffentlichen Aushang auf Station kann der Betriebsrat den Dienstplan einsehen 2:) Der Dienstplan wird von der Heimleitung so erstellt, das er den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Arbz.Gesetz Heimaufsicht entspricht. 3:)Eine schriftliche Zustimmung des Betriebsrats zum jeweiligen aktuellen Dienstplans ist nicht erforderlich. Hat unsere Neue Heimleitung Recht ? wenn nein was können wir tun. Wie gebt ihr Eure Zustimmung, macht ihr das mündl ? schriftlich ?oder bedarf es keiner Zustimmung? falls Dienstpl korrekt? Was bedeutet es für die Mitarbeiter wenn keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt? Wir sind für jeden Rat dankbar,was sollen wir tun.
Community-Antworten (4)
21.09.2007 um 16:16 Uhr
Moin Karlo,
wie du schon sagst, es handelt sich um Arbeitszeitregelungen die gem. § 87(1) 2 und 3 BetrVg mitbestimmungspflichtig sind ! Da sich eure neue Heimleitung an die Gesetzte halten will - auch das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Gesetz ;-) Bei Mißachtung der BR -Rechte bleibt nur der Weg über eine Betriebsvereinbarung AZ die "Ezwingbar" ist!
21.09.2007 um 18:18 Uhr
Hallo spartakus, Danke für deine Antwort
uns geht es darum dass die Dienste gerecht unter den MA eingeteilt werden. Z.Zeit haben einige MA an 4Samstagen dienst andere an 4 Sonntagen, 2 MA (Halten zur Heimleitung )haben im Oktober gar kein WO Dienst.Ebenso ungerrecht sind die Nächte und Spätdienste verteilt.Wir haben schon mehrmals WO-Dienst Sam/So gefordert,da dies auch die meisten MA wollen.Heimleitung läst sich jedoch nicht darauf ein.(sie könnte ja dann besagten 2MA keine Sonderreglung mehr einräumen)Sie hat bis jetzt alle unsere Vorschläge über eine gerechtere Verteilung der Dienste auf die einzelnen MA abgelehnt.Wie sollen wir uns dann über den Inhalt Betriebsvereinbarung einig werden? Gibt es irgendeine Möglichkeit sie zu zwingen den Oktoberplan abzuändern.
22.09.2007 um 10:47 Uhr
Moin Karlo, kurzfristig wird es schwierig eine Dienstplanänderung herbeizuführen. Holt euch doch einmal Rechtsauskunft (wegen Mißachtung der MBR des Br) bei eurem Rechtsanwalt, oder Infos von eurer Gewekschaft. Unter "Stichwort" Dienstplan findest du zusätzliche Infos aus dem Forum.
22.09.2007 um 12:39 Uhr
Karlo, habt ihr eine vernünftige BV zu dem genannten Thema abgeschlossen?
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