Hallo liebe Forumsmitglieder,
In unserem Betreib (Altenpflegeheim) folgende Vorgehensweise zu § 87 Abs.1 2
Heimleiter erstellt montl. Dienstplan, legt diesen dem Betriebsrat zur Durchsicht vor,
Betriebsrat stimmt mit seiner Unterschrift zu Heimleitung hängt anschließend Dienstplan auf Station aus
Seit 4 Monaten haben wir nun eine neue Heimleitung die ebenfalls die Dienstpläne erstellt,
und sie dann ohne Beteiligung des Betriebsrats aushängt.Mit folgender Begründung
1:) durch den öffentlichen Aushang auf Station kann der Betriebsrat den Dienstplan einsehen
2:) Der Dienstplan wird von der Heimleitung so erstellt, das er den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Arbz.Gesetz Heimaufsicht entspricht.
3:)Eine schriftliche Zustimmung des Betriebsrats zum jeweiligen aktuellen Dienstplans ist nicht erforderlich.
Hat unsere Neue Heimleitung Recht ? wenn nein was können wir tun.
Wie gebt ihr Eure Zustimmung, macht ihr das mündl ? schriftlich ?oder bedarf es keiner Zustimmung? falls Dienstpl korrekt?
Was bedeutet es für die Mitarbeiter wenn keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt?
Wir sind für jeden Rat dankbar,was sollen wir tun.