W.A.F. LogoSeminare

Zustimmung Dienstpläne

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen,

lt. BAG ist jeder einzelne Dienstplan zustimmungspflichtig. Klauseln wie "... legt BR innerhald von.. Tagen keinen Wiederspruch ein, gilt DP als genehmigt...." in BV sind unzulässig. (Wenn ich das Urteil aus 2013 richtig interpretiere) Muß der BR in einer Sitzung zustimmen oder können wir diese Zustimmung auch auf einen "Dienstplanausschuß" übertragen?

Danke für die hilfreichen Antworten.

1.31903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

05.03.2014 um 09:55 Uhr

Auf welches Urteil beziehst Du Dich? Und ganz allgemein müsste man mehr über Eure BV wissen.

G
gironimo

05.03.2014 um 11:21 Uhr

Ergänzend - ja Ihr könnt so etwas auf einen Ausschuss verweisen, wenn ansonsten die Dienstplangestaltung klar in einer BV geregelt (und somit der Ausschuss eine solide Handlungsgrundlage hat, bzw. die Handlungsspielräume des Ausschusses klar vom BR per Beschluss festgelegt sind).

N
nicoline

05.03.2014 um 18:56 Uhr

gironimo ich vermute dieses Urteil und finde RN 30 sehr interessant. BAG 09.07.2013, 1 ABR 19/12 http://lexetius.com/2013,3477

Ihre Antwort