Zustimmung Dienstpläne
Hallo und guten Morgen,
lt. BAG ist jeder einzelne Dienstplan zustimmungspflichtig. Klauseln wie "... legt BR innerhald von.. Tagen keinen Wiederspruch ein, gilt DP als genehmigt...." in BV sind unzulässig. (Wenn ich das Urteil aus 2013 richtig interpretiere) Muß der BR in einer Sitzung zustimmen oder können wir diese Zustimmung auch auf einen "Dienstplanausschuß" übertragen?
Danke für die hilfreichen Antworten.
Community-Antworten (3)
05.03.2014 um 09:55 Uhr
Auf welches Urteil beziehst Du Dich? Und ganz allgemein müsste man mehr über Eure BV wissen.
05.03.2014 um 11:21 Uhr
Ergänzend - ja Ihr könnt so etwas auf einen Ausschuss verweisen, wenn ansonsten die Dienstplangestaltung klar in einer BV geregelt (und somit der Ausschuss eine solide Handlungsgrundlage hat, bzw. die Handlungsspielräume des Ausschusses klar vom BR per Beschluss festgelegt sind).
05.03.2014 um 18:56 Uhr
gironimo ich vermute dieses Urteil und finde RN 30 sehr interessant. BAG 09.07.2013, 1 ABR 19/12 http://lexetius.com/2013,3477
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