Erstellt am 05.02.2014 um 13:34 Uhr von Snooker
Ich denke mal ein BR wird sich immer was bei denken wenn er mal einen Dienstplan nicht so durchwinkt und diesen ablehnt. Würde er dies nicht machen würde er ja an seinem eigenem Stuhl sägen. Aufragseinbußen, Entlassungen, Firma dicht..ergo kein BR.
So denke ich mal wird er schon einen Grund gehabt haben den vorgelegten Dienstplan so nicht zu genehmigen.
Erstellt am 05.02.2014 um 13:44 Uhr von Hirnlos
Die Frage ist die:
Darf der BR auf Grund des schon genehmigten Dienstplan, den neuen ablehnen?
Erstellt am 05.02.2014 um 13:57 Uhr von Oblatixx
Das macht er doch gar nicht.
Ich erinnere:
> Der BR stimmt Diensten nicht zu, weil die Woche davor (die Schichten sind gelaufen ist) er schon z.B. 6 Tage gearbeitet hat.
DAS ist doch der Grund der Ablehnung.
Erstellt am 05.02.2014 um 14:05 Uhr von Snooker
Kann Oblatixx nur Zustimmen
Erstellt am 05.02.2014 um 14:22 Uhr von gironimo
Ihr müsst nicht immer zustimmen, nur weil Ihr schon immer zugestimmt habt. Allerdings würde ich nicht den mehr oder weniger drastischen Weg gehen, um praktisch durch die Zustimmungsverweigerung eine Hoppla-hopp-Lösung zu bewirken. Es sei denn, das Thema ist schon länger strittig.
Ich würde dem AG klarmachen, dass seine bisherige Dienstplanung nicht Euren Vorstellungen entspricht und ihn zu Verhandlungen über eine BV "Dienstplangestaltung" auffordern. Ihr solltet dann allerdings auch selbst ein Konzept haben, über das man verhandeln kann.
Freilich - wenn der AG sich dann verweigert, kann/muss man auch mal nein sagen.
Erstellt am 06.02.2014 um 07:41 Uhr von Hirnlos
Moin
also noch mal!
Kollege X hat die Woche 7 Tage gearbeitet der BR hat zugestimmt!
Nächster Dienstplan fehlt der Ausgleich! Der Stimmt nicht zu weil der Ausgleich für die letzte Woche fehlt.
Darf er den Dienst deswegen ablehnen? Auf Grundlage des schon zugestimmten Dienstplan?
Weil der ist ja schon abgesegnet.
Ich habe mal ein Urteil gelesen in dem Stand das der Betriebsrat bei der Zustimmung des Dienstplanes hätte darauf achten müssen das der Kollege nicht übermäßig beansprucht wird.
Erstellt am 06.02.2014 um 08:10 Uhr von Kölner
Das, was Du forderst, macht der BR in der Woche danach doch.
Aber mal im Ernst: Das ist doch gar nicht Dein Problem, oder? Du willst doch ganz was anderes hören...
Erstellt am 06.02.2014 um 08:25 Uhr von Kulum
Ja Frank. Der BR darf das nicht nur, so wie du das schilderst sollte er auch - auch wenn es den Anschein macht, als wärst du damit nicht einverstanden.