Erstellt am 01.12.2017 um 08:16 Uhr von Tulpe
Wie könnt Ihr einer Jahresplanung Zustimmen??
Bei uns gibt es zum 10 des Vormonats die Dienstpläne, die werden Kontrolliert und bei den meisten Zugestimmt. jede änderung ist anzuzeigen. Eine Jahresplanung ist nicht Sinnvoll, es gibt immer Änderungen - Krank, Ausscheiden, Neueinstellung usw. Einem Rahmenplan zu Zustimmen ergibt für mich keinen Sinn. Bei Problemen schau mal : Schichtplan Fibel.de
Gruß
Erstellt am 01.12.2017 um 13:07 Uhr von Holgi72
Hallo Tulpe,
danke für deine Rückmeldung - meine konkrete Frage: Was passiert, wenn der Plan nicht freigegeben wird wurde damit aber noch nicht beantwortet.
Wir sind auf eine Jahresplanung angewiesen, da die Kollegen aufgrund von vorgeschriebenen Schulungen und großen Freizeitausgleichsblöcken wirklich über das ganze Jahr verplant werden.
Die Planung erfolgt für das ganze Jahr auf Personenebene, also handelt es sich auch nicht wirklich um einen Rahmenplan.
Dass es Änderungen gibt ist klar, aber aktuell geht es eher um grundsätzliche Dinge wie z.B. Mitarbeiter A wird immer Sonntags eingeplant, Mitarbeiter B hingegen nie (um etwas zu übertreiben).
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Erstellt am 02.12.2017 um 22:26 Uhr von basilica
Der Arbeitgeber wird vermutlich einseitig einen Dienstplan aushängen, und alle richten sich dann danach, weil kein Kollege sich traut, auf den Putz zu hauen.
Im Internet findet man jede Menge Ratschläge, wie ein BR in so einem Fall vorzugehen hat. Was aber der einzelne Arbeitnehmer machen kann, dazu ist kaum etwas zu finden. Muß er im Rhythmus des vorjährigen Dienstplanes weiterarbeiten? Kann er zu ihm genehmer Zeit seine Arbeit anbieten? Oder kann er mangels wirksamer Arbeitsanweisung gar zu Hause bleiben?
Seltsam, daß zu so einem doch wohl recht alltäglichen Problem so wenig zu finden ist.
"Der Arbeitnehmer kann die Leistung von gesetzwidrigen wie von vertragswidrigen Bereitschaftsdiensten verweigern und ggf. einen Annahmeverzug des Arbeitgebers herbeiführen."
LAG Berlin-Brandenburg · Urteil vom 19. Juni 2014 · Az. 26 Sa 147/14
Das dürfte auch für Dienstpläne gelten, die unter Umgehung des BR erstellt wurden und damit rechtswidrig sind. Dazu, wie ein AN sich dann zu verhalten hat, ist damit leider nichts gesagt. Er muß seine Arbeit ja irgendwie anbieten.
Auch das Urteil 9 AZR 679/97 hilft nicht viel weiter. Da durfte der AN zwar zu Hause bleiben, da der AG ihm keinen Dienstort zugewiesen hatte. Wie aber ist es, wenn der Arbeitsort klar ist? Wann muß der AN dann seine Arbeit anbieten, um den AG in Annahmeverzug zu setzen?
In einem älteren Arbeitsrecht-Kommentar von Henssler/Willemsen/Kalb habe ich noch gefunden, daß "rechtsmissbräuchliche Zustimmungsverweigerung gegenstandslos ist und den ArbGeb berechtigt, die beabsichtigte Maßnahme umzusetzen" (§ 87 BetrVG Rn 36). Als Beispiel für Rechtsmißbräuchlichkeit wird die Bedingung des BR genannt, nur bei höherem Entgelt zuzustimmen.
Wenn eine erforderliche Einigung ausbleibt, sollte sich der AG eigentlich rechtzeitig um die Bildung der Einigungsstelle kümmern. Das wird der AG vielleicht nicht wissen, wenn es Euren BR erst kurze Zeit gibt. Eine Einigungsstelle kann in Eilfällen auch erst einmal eine vorläufige Entscheidung fällen.
Die rechtliche Situation, wenn es keinen gültigen Dienstplan gibt, ist für mich ziemlich undurchsichtig. Weiß da wirklich keiner Bescheid?