Ich bin seit 6 Wochen BR und stoße auf merkwürdige Umstände dabei, was der frühere BR-Vorsitzende (jetzt Ruhestand) fabriziert hat. Es wurden in einer Mitteilung über einen "verbesserten" Haustarifvertrag u.a. 200 Sollstunden für jeden MA zum 1.4.2012 angekündigt, die der AG zu 2.5 Std/Wo. abrufen kann (=unbezahlte Mehrarbeit). Was nicht abgerufen wird, würde am 31.12.2014 verfallen.
Jetzt stoße ich auf eine Vereinbarung des GBR über genau diese 200 Sollstunden, jedoch:
a) was nicht abgerufen wird, würde Ende 2014 mit "Zeit- oder Wertguthaben" (Überstunden/Sonderzahlungen) verrechnet,
b) dies (a) ist nie offiziell verkündet worden (wohl könnte man alles bei HR einsehen),
c) hat unser BR-Vorsitzende sein Mandat an den GBR abgetreten, als der Haustarifvertrag noch galt (gilt noch immer).
d) der GBR-Tarifvertrag erwähnt, "Haustarifverträge" würden dadurch "modifiziert",
e) diese Sollstunden werden im Betrieb nicht gleichermaßen abgerufen, einige Abteilungs-Chefs ziehen das durch, andere nicht. Es macht auch wenig Sinn für einige Abteilungen, da seit 2 Monaten eine absolute Auftragsflaute herrscht.
f) die neue GBR-/IGMetall Vereinbarung ist eine deutliche Schlechterstellung eines jeden MA.
Wie kann ich dagegen vorgehen? Der einzige derzeitige BR-Kollege aus der vorherigen Truppe ist jetzt unser Vorsitzender und wehrt sich mit Händen und Füßen gegen evtl. Maßnahmen durch meinen Kollegen und mich. Er meint im Gegenteil, wenn man es jetzt noch kund täte, könnten diese 200 Sollstunden zeitlich gesehen vom AG sogar noch abgerufen werden.
Was gilt, der jüngere GBR-Tarifvertrag oder der ältere, ebenfalls noch gültige Haustarifvertrag? Es steht nirgendwo, dass die Klausel dort mit dem neuen Vertrag unwirksam geworden ist.
Wie kann ich als BR angemessen reagieren? Auf Basis welcher § ?