Erstellt am 13.04.2019 um 20:47 Uhr von takkus
Nein, gibt's denn sowas!!! Und, was willst du damit sagen?
Erstellt am 13.04.2019 um 22:24 Uhr von Kratzbürste
Wenn schon kann nur der Arbeitgeber verstoßen. Der weisst ja die Arbeit an. Er kann sich nicht hinter den BR verstecken.
Erstellt am 14.04.2019 um 00:04 Uhr von celestro
sofern es keine Öffnungsklausel gibt, dürfte das nicht sein. Und nun?
Erstellt am 15.04.2019 um 07:41 Uhr von ExBoMa
In welchem TV steht denn, dass die Arbeitszeit (bzw. der Rahmen dazu) Samstag um 13:00 Uhr endet?