Tarifvertrag
Tarifvetrag bindend? Guten Morgen Ihr lieben, ich brauche mal wieder eine Hilfe, Wir sind ein Auslieferungslager im Einzelhandel, beliefern unsere Filialen. Nun vertritt unser BT die Meinung, er könne verlangen, dass wir 3 Samstage im Montat arbeiten müßen, weil im Einzelhandelstarif steht das Arbeitnehmer im Verkauf auf Ihren Wunsch an nicht mehr als 3 Samstagen im Monat beschäftigt werden. Wir sind meiner Ansicht nach kein Verkauf wir beliefern nur Wir sollten demnächst in den Frachttarifvertrag da ist keine Samstagsarbeit vorgesehen.
Community-Antworten (5)
10.07.2012 um 12:06 Uhr
ich gehe mal davon aus, dass Euer Betrieb tatsächlich Tarifgebunden ist. Ich würde da erst einmal mit der Geerkschaft kontakt aufnehmen und den Punkt besprechen.
Ich stimme rkoch in dem Punkt zu, dass der BR über seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (§ 87 BetrVG) einen erheblich Einfluß hat (im Tarifvertrag wird ja nicht ausdrücklich festgelegt, dass am Samstag gearbeitet werden muss, sondern dieser Tag lediglich als Werktag im Sinne des Tarifs anzusehen ist).
Also mit guten Argumenten die Verhandlungen aufnehmen.
10.07.2012 um 11:35 Uhr
Klärchen,
ich vertrete auch die Meinung, dass ich nur 7 Stunden pro Tag arbeiten müsste. Mein Arbeitsvertrag sagt aber 8 Stunden pro Tag muss ich schuften. Also, was steht in euren Arbeitsverträgen? Ich gehe mal davon aus, dass ihr eine 40 Stunden Woche habt und von Montag bis Freitag arbeitet. Dann ist es die Arbeitsleistung, die ihr dann auch nur schuldet. Sicherlich sagt das Gesetz aus, dass jeder Tag ein Arbeitstag ist, außer Sonntage und Feiertage und euer Chef könnte per Direktionsrecht anweisen, mal an einem Samstag zu arbeiten. Aber wenn eine Regelmäßigkeit vorliegt, ist das eine einseitige Änderung eures Arbeitsvertrages. Gibt es einen BR, dann muss euer Chef eh sowas beantragen und auch begründen.
10.07.2012 um 11:42 Uhr
Frage: Warum soll denn der TV überhaupt (!) gelten? Tarifbindung, weil AG und AN im entsprechenden Verband sind? Wegen einzelvertragliche Bezugnahme, oder warum?
Allgemeinverbindlich sind nur drei TV im Einzelhandel: TV über vermögenswirksame Leistungen (BW) TV über vermögenswirksame Leistungen (Rheinland-Pfalz) TV zur Entgeltfortzahlung (Rheinland-Pfalz)
aber kein MTV, in dem derartiges geregelt wird.
Abgesehen davon, heißt die Existenz bzw. Geltung einer derartigen Klausel in TV NICHT, dass die AN an diesen drei Samstagen arbeiten MÜSSEN, nur, dass der AG nicht mehr als drei Samstage anordnen darf, sofern er ÜBERHAUPT das Recht hat Samstagsarbeit anzuordnen. Ob er dieses Recht hat, ergibt sich aus den Einzelverträgen. Dort muss die Arbeitszeit einzelvertraglich so geregelt sein, dass der Samstag überhaupt ein Arbeitstag ist. Ist hingegen einzelvertraglich nur Mo. - Fr. vereinbart, ist der Samstag überhaupt kein Arbeitstag und der AG kann Samstagsarbeit überhaupt nicht anordnen, TV oder nicht.
Dazu kommt noch: gibt es einen BR? Falls ja, so regelt der nach §87 (1) Nr. 2 BetrVG die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentag (zusammen mit dem AG), kann u.U. also Samstagsarbeit verhindern, selbst wenn sich die AN einzelvertraglich zu solcher verpflichtet hätten.
Wir sollten demnächst in den Frachttarifvertrag da ist keine Samstagsarbeit vorgesehen.
Wer bestimmt, dass ihr "demnächst in diesen TV sollt"?
10.07.2012 um 11:54 Uhr
...zu dem on rkoch, wie immer zutreffenden.
Vermutlich wird dann die gewünschte Samstagsarbeit auch noch Mehrarbeit. Also dann MB § 99 und dann kann der BR nein sagen.
10.07.2012 um 12:02 Uhr
@BRMetall
Äh... Mehrarbeit und §99 ? ... §87 (1) Nr. 3....
Verwandte Themen
Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?
ÄlterHallo an Alle! nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten. Es geht um folgendes: Wir haben einen
Tarifvertrag gekündigt - was ist mit den Arbeitsverträgen der neu eingestellten MA?
ÄlterHallo, wer kann mir helfen.? Wir sind ca 200 MA in einem Wohlfahrtsverband. Unser Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 gekündigt. Nun stehen vor dem 31.12.2006 Neueinstellungen an. Zum Teil b
Kündigungsfrist: Gilt Gesetz oder Tarifvertrag?
ÄlterZu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklau
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
ÄlterIch habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Tarifvertrag
ÄlterWir sind ein Molkereibetrieb. Eine Kollegin hat nach dem Ausgleich der Überstunden gefragt. Ihr wurde gesagt, dass es wie im Tarifvertrag vereinbart, abgerechnet wird. Sie wollte daraufhin den Tarifve