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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitzeit für Rauchpausen - wie ist das bei euch geregelt?

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Christax
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte in einer BV -Nichtraucherschutz die Arbeitzeit pauschal mit 30min pro Tag vor oder nach Arbeiten lassen ,die durch ca. 5 rauchpausen entstehen.Frage wie ist das bei euch geregelt.

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Community-Antworten (4)

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pitsieben

06.05.2009 um 11:05 Uhr

Hallo christax, Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind keine Pausen. Müssen die Nichtraucher auch 30 Minuten länger arbeiten? Am besten ist dann das Ausstempeln zum Rauchen.

M
Mainpower

06.05.2009 um 12:58 Uhr

Hallo, bei uns werden die Rauchpausen ausgestempelt. Das ist auch den Nichtrauchern gegenüber gerecht die keine extra Pausen beanspruchen.

C
Christax

06.05.2009 um 13:53 Uhr

Das Ausstempel wurde auch angedacht ,aber es ist nicht zu überwachen und unsere Anlage läst nur 4mal stempel pro Tag zu.

Q
quiltrr

06.05.2009 um 16:11 Uhr

Gar nicht.

Raucher halten Raucherpausen. Nichtraucher halten Quasselpausen (tschuldigung, betreiben Social Networking) an der Kaffeemaschine.

Es ist nicht einzusehen, warum die öffentliche Überwachungswut auch auf unsere Betriebe übergreifen soll. Oder werden unsere Toilettengänge demnächst auch per Ausstempeln überwacht?!

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