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Tarifvertrag oder nicht?

T
thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

wir sind ein BR der gerade die BV Arbeitszeit erstmalig verhandelt. In der letzten Verhandlung hat der Arbeitgeber die Gültigkeit des derzeitig gültigen Tarifvertrags in Frage gestellt. Wir, der Betriebsrat gehen aber davon aus, dass der Tarifvertrag bei uns gilt. Die bisherige kollektive Regelung in dieser Sache ist eine vom Arbeitgeber erlassene Betriebsordnung. Der AG ist nicht Tarifgebunden nimmt aber in der BO Bezug darauf.Dort steht folgendes:

Gültigkeitsbereich Die Betriebsordnung gilt für alle Betriebsangehörigen .

5 Arbeitsverhältnis

5.1 Grundlagen/Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für das jeweilige Arbeitsverhältnis sind die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen, die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die individuellen Anstellungsverträge sowie Regelungen der Gesellschaft, insbesondere diese Betriebsordnung, maßgebend. Die Betriebsangehörigen erhalten alle notwendigen ....

Wir sind nun am überlegen durch ein Rechtsgutachten feststellen zu lassen, ob der Tarifvertrag bei uns gilt oder nicht. Dieses Gutachten wollten wir dem AG vorlegen und sollte er dies nicht akzeptieren den Weg der Klärung über das Gericht gehen.

Stimmt unsere Rechtsauffassung oder liegen wir da falsch? Wie seht Ihr das?

1.11106

Community-Antworten (6)

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gironimo Akzeptiert

16.07.2014 um 13:31 Uhr

Wenn das in der "Betriebsordnung" so steht - was gibt es da noch zu fragen.

Wenn es sich dabei um eine vom Arbeitgeber selbst ausgegebenes Werk handelt, hat er damit doch eine Generalzusage gemacht.

Da ich - in Folge Deiner Fragen zuvor - davon ausgehe, dass Ihr immer noch ein Problem mit einer BV-Verhandlung habt, solltet Ihr Euch nicht mit Dingen aufhalten, die der Chef nur so zum Bremsen der Verhandlungen als Störfeuer in den Weg wirft.

Gehen die Verhandlungen nicht weiter - Einigungsstelle. Dort klärt man dann ganz automatisch, wo die Regelungskompetenzen liegen.

S
Snooker

16.07.2014 um 12:43 Uhr

Könnt ihr machen, müsst ihr aber nicht. Wendet euch einfach an eure zuständige Gew und die Sache geht seinen Gang.

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Pjöööng

16.07.2014 um 12:53 Uhr

Vermutlich wird es Einigkeit zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft geben.

G
gironimo

16.07.2014 um 13:44 Uhr

Noch zur Ergänzung. In manchen Fragestellungen wird die Regelungskompetenz des BR im außertariflichen Bereich noch erweitert, weil ja im Eingangssatz des § 87 BetrVG steht: .... soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht ....

Kommt also immer ein wenig auf die Fragestellung an, die da verhandelt wird.

Immer daran denken: Bei der Mitbestimmung kommt es nicht nur auf eine Richtigkeitskontrolle bestehender Regeln (Gesetz, Tarif) an. Mitbestimmen heißt mitgestalten. Da zählt Euer Wort genauso viel wie das des AG. Wenn der sich hinter vermeintlichen rechtlichen Hinderungsgründen zu verstecken versucht, lasst Euch einfach nicht darauf ein. Offenbar fehlen ihm gute Gegenargumente.

P
Pjöööng

16.07.2014 um 16:45 Uhr

Zitat (gironimo): "Wenn es sich dabei um eine vom Arbeitgeber selbst ausgegebenes Werk handelt, hat er damit doch eine Generalzusage gemacht."

Tarifbindung auf Grund einer einseitigen Erklärung des Arbeitgebers? Das wird nicht funktionieren.

S
seesee

16.07.2014 um 17:33 Uhr

Spätestens in dem Moment, wenn der AG die Anbindung in Frage stellt, solltet Ihr im Betrieb mobil machen (offiziell natürlich nicht der BR, sondern die Gewerkschaft ;-). Mobil machen heißt, dafür zu sorgen, dass möglichst viele MA in der Gew. organisiert sind. Dann kann die Gew. eine "richtige" Anbindung erstreiten. Davor fürchten sich die AG in der Regel sehr...

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