Liebes Forum,

wir sind ein BR der gerade die BV Arbeitszeit erstmalig verhandelt. In der letzten Verhandlung hat der Arbeitgeber die Gültigkeit des derzeitig gültigen Tarifvertrags in Frage gestellt. Wir, der Betriebsrat gehen aber davon aus, dass der Tarifvertrag bei uns gilt. Die bisherige kollektive Regelung in dieser Sache ist eine vom Arbeitgeber erlassene Betriebsordnung. Der AG ist nicht Tarifgebunden nimmt aber in der BO Bezug darauf.Dort steht folgendes:

Gültigkeitsbereich Die Betriebsordnung gilt für alle Betriebsangehörigen .

5 Arbeitsverhältnis

5.1 Grundlagen/Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für das jeweilige Arbeitsverhältnis sind die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen, die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die individuellen Anstellungsverträge sowie Regelungen der Gesellschaft, insbesondere diese Betriebsordnung, maßgebend.
Die Betriebsangehörigen erhalten alle notwendigen ....

Wir sind nun am überlegen durch ein Rechtsgutachten feststellen zu lassen, ob der Tarifvertrag bei uns gilt oder nicht.
Dieses Gutachten wollten wir dem AG vorlegen und sollte er dies nicht akzeptieren den Weg der Klärung über das Gericht gehen.

Stimmt unsere Rechtsauffassung oder liegen wir da falsch? Wie seht Ihr das?