Erstellt am 06.12.2012 um 08:20 Uhr von rolfo
Die Betriebszugehörigkeit zählt.
Ob es allerdings 5 Monate sind kommt drauf an, evtl. kürzere oder längere Kündigungsfristen gem. Tarifvertrag.
Erstellt am 06.12.2012 um 09:22 Uhr von gironimo
Es zählt die ununterbrochene Beschäftigung (also 12 Jahre). Zu beachten wären, wie rolfo schon schreibt, tarifliche und einzelvertragliche Regelungen, da das BGB abweichende Regeln möglich macht.
Erstellt am 06.12.2012 um 09:57 Uhr von Littlefood
Hallo,
also dann werde ich das mal so weitergeben.
Danke für eure Hilfe
Erstellt am 06.12.2012 um 11:08 Uhr von Betriebsrätin
Warum hat er überhaupt einen neuen ArbV?? Normalerweise bekomt man nur einen Zusatz zu einem bestehen ArbV. Denn dass Arbeitsverhältnis wird ja nicht neu begründet sondern nur geändert fortgesetzt!
Neuen ArbV unterschreiben sollte man immer nur nach guter rechtlicher am Besten RA Beratung. Denn es drohen dann oftmals Probleme und Rechtsverluste
Erstellt am 06.12.2012 um 11:30 Uhr von Littlefood
Warum er einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hat? Ganz einfach, er kommt dadurch in die höchste Lohngruppe in unserem Haus.
Aber jetzt mal deiner Meinung nach was wären das denn für Rechtsverluste?
Erstellt am 06.12.2012 um 12:39 Uhr von rkoch
Wenn AG einem AN einen komplett neuen Arbeitsvertrag anbieten, ist es ein leichtes diesen so zu verfassen, dass gegenüber dem alten unbemerkt gewisse "Vorteile" verloren gehen. Vertrag ist nicht nur was geschrieben ist, sondern auch das was gelebt wird. Mit einem neuen Vertrag kann man u.U. geschickt z.B. entstandene betriebliche Übungen ausmerzen.
Insofern besteht einfach immer die Gefahr und der Verdacht, dass ein komplett neuer Vertrag dem AN unbewusst "Rechtsverluste" unterschiebt.
Natürlich muss das nicht so sein, insofern kann es durchaus sein, dass dieser Vertrag ohne Hintergedanken geschlossen wurde.
Klassischer Fall von Rechtsverlusten über die AN sich oft keine Gedanken machen: Höheres Gehalt außer Tarif. Klingt erst mal gut, gibt viel Knete, heißt aber eben, dass ein TV nicht mehr gilt, insofern sind mit diesem Vertrag dann alle Vergünstigungen aus dem TV, wie längere Kündigungsfristen, zusätzliches Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, zusätzlicher Urlaub, etc. i.d.R. für diese AN dann Geschichte.... Manchmal kommt dann später das "böse" Erwachen.... Wenn man die verlorenen Vorteile dann finanziell bewertet macht die Lohnerhöhung dann oft diesen Verlust nicht wett....
Erstellt am 06.12.2012 um 13:37 Uhr von Littlefood
mhhh.....
also da ist was dran. Aber meinem Kollegen ging es damals darum einfach seinem neuen Posten als Meister Festgeschrieben zu bekommen!
Danke vielmals für diese gute Erklärung!