Kündigungsfrist
Hallo, ein Kollege hat eine neue Stelle gefunden und will kündigen.Wir sind nicht tarifgebunden. Bei uns gibt es aber eine Betriebsvereinbarung. Dort stehen für AG und AN Kündigungsfristen, wie sie auch im TVÖD drin stehen. Der Kollege will aber früher ( gesetzliche Kündigungsfrist) gehen und meint, da könne nur ein Tarifvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag ihn drain hindern. Eine Betriebsvereinbarung habe hier keine Wirkung. Hat er Recht?
Community-Antworten (7)
17.03.2016 um 20:04 Uhr
Das kann gut sein. Kommt auf die Formulierung an und auf das Günstigkeitsprinzip.
Außerdem: Der §622 BGB sieht zwar eine abweichende tarifliche oder einzelvertragliche Reglung vor - aber eben keine BV.
17.03.2016 um 20:07 Uhr
Es gilt doch der TVöD?! Demnach hat sich auch der AN daran zu halten. Und: Es gint ja immer noch eine Auflösungsvereinbarung...
17.03.2016 um 20:08 Uhr
Nach meinemVerständnis des §622 BGB ist eine solche BV unwirksam.
18.03.2016 um 08:58 Uhr
Im Einvernehmen mit dem AG findet sich bestimmt eine schnellere Lösung (Denn wo kein Kläger, da kein Richter, wie gehabt). Hat der Kollege das überhaupt schon versucht?
18.03.2016 um 11:06 Uhr
Wieso schneller? Das will der AN doch gar nicht!
19.03.2016 um 08:30 Uhr
Hallo, vielen Dank für den Hinweis auf BGB 622. Dort steht im Absatz vier (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, WENN IHRE ANWENDUNG ZWISCHEN IHNEN VEREINBART IST:
Wir liegen "im Geltungsbereich des TVÖD" und bei uns gibt es so eine Vereinbarung zwiscehn AG und AN in Form einer Betriebsvereinbarung.
Ich werde deshalb dem Kollegen raten, mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das wird schon klappen.
Nochmal vielen Dank !
19.03.2016 um 13:40 Uhr
Guckst Du hier:
BAG Urteil vom 29.1.2015, 2 AZR 280/14 zur Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich
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