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Kündigungsfrist

K
Kappel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat eine neue Stelle gefunden und will kündigen.Wir sind nicht tarifgebunden. Bei uns gibt es aber eine Betriebsvereinbarung. Dort stehen für AG und AN Kündigungsfristen, wie sie auch im TVÖD drin stehen. Der Kollege will aber früher ( gesetzliche Kündigungsfrist) gehen und meint, da könne nur ein Tarifvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag ihn drain hindern. Eine Betriebsvereinbarung habe hier keine Wirkung. Hat er Recht?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

17.03.2016 um 20:04 Uhr

Das kann gut sein. Kommt auf die Formulierung an und auf das Günstigkeitsprinzip.

Außerdem: Der §622 BGB sieht zwar eine abweichende tarifliche oder einzelvertragliche Reglung vor - aber eben keine BV.

K
Kölner

17.03.2016 um 20:07 Uhr

Es gilt doch der TVöD?! Demnach hat sich auch der AN daran zu halten. Und: Es gint ja immer noch eine Auflösungsvereinbarung...

P
Pjöööng

17.03.2016 um 20:08 Uhr

Nach meinemVerständnis des §622 BGB ist eine solche BV unwirksam.

H
Hartmut

18.03.2016 um 08:58 Uhr

Im Einvernehmen mit dem AG findet sich bestimmt eine schnellere Lösung (Denn wo kein Kläger, da kein Richter, wie gehabt). Hat der Kollege das überhaupt schon versucht?

P
Pjöööng

18.03.2016 um 11:06 Uhr

Wieso schneller? Das will der AN doch gar nicht!

K
Kappel

19.03.2016 um 08:30 Uhr

Hallo, vielen Dank für den Hinweis auf BGB 622. Dort steht im Absatz vier (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, WENN IHRE ANWENDUNG ZWISCHEN IHNEN VEREINBART IST:

Wir liegen "im Geltungsbereich des TVÖD" und bei uns gibt es so eine Vereinbarung zwiscehn AG und AN in Form einer Betriebsvereinbarung.

Ich werde deshalb dem Kollegen raten, mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das wird schon klappen.

Nochmal vielen Dank !

E
Ernsthaft

19.03.2016 um 13:40 Uhr

Guckst Du hier:

BAG Urteil vom 29.1.2015, 2 AZR 280/14 zur Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

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