Hallo,
ein Kollege hat eine neue Stelle gefunden und will kündigen.Wir sind nicht tarifgebunden. Bei uns gibt es aber eine Betriebsvereinbarung. Dort stehen für AG und AN Kündigungsfristen, wie sie auch im TVÖD drin stehen. Der Kollege will aber früher ( gesetzliche Kündigungsfrist) gehen und meint, da könne nur ein Tarifvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag ihn drain hindern. Eine Betriebsvereinbarung habe hier keine Wirkung. Hat er Recht?