Erstellt am 18.12.2015 um 07:25 Uhr von Erbsenzähler
@mazarin
Es kommt darauf an welche Fristen für dich gelten.
Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag bzw. in wie weit ist der Tarifvertrag für dich verbindlich?
lese mal hier in dieser Quelle dazu:
http://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/
Im oberen viertel steht etwas dazu.
Erstellt am 18.12.2015 um 07:51 Uhr von stehipp
Morgen,
nachdem es bei Euch einen Tarifvertrag gibt, gehe ich mal davon aus, dass dein Arbeitsvertrag sich auf diesen bezieht (sicherheithalber mal nachsehen).
Dann gilt für beide Vertragsparteien die im Tarifvertrag angegebene Kündigungsfrist.
Erstellt am 18.12.2015 um 09:40 Uhr von mazarin
Im Arbeitsvertrag wird auf den Manteltarifvertrag verwiesen.
In dem steht das 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann von AN Seite aus. Das wäre aber ja im Prinzip schlechter als die gesetzliche Lage.
Erstellt am 18.12.2015 um 10:02 Uhr von Pjöööng
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, (...)
(3) (...)
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) (...)
Erstellt am 18.12.2015 um 10:04 Uhr von fkusi
Hallo,
wenn in eurem Manteltarifvertrag eine 6 wöchige Kündigungsfrist vereinbart ist, dann ist das bindend.Im BGB § 622 Abs.4 ist geregelt, dass in Tarifverträgen andere Kündigungsfristen vereinbart werden können.
Erstellt am 18.12.2015 um 10:50 Uhr von Pickel
Es wäre eben NICHT schlechter als die Gesetzeslage, weil das Gesetz das ausdrücklich zulässt. Von daher ist der Hinweis auf ein Günstigkeitsrecht auch falsch.
Man kann es nicht oft genug sagen: Verträge sind dafür da, beidseitig eingehalten zu werden. Und niemand muss einen Vertrag unterschreiben.
Erstellt am 18.12.2015 um 10:55 Uhr von gironimo
Die Frage ist, was steht noch im Tarifvertrag; z.B. dass durch Einzelvertrag andere Fristen vereinbart sein können (Öffnungsklausel)?
Einfache praktische Lösung ist - mit dem AG reden. Viele vertreten (richtiger Weise) die Auffassung: Reisende soll man nicht aufhalten.
Erstellt am 21.12.2015 um 00:04 Uhr von Catweazle
@mazarin
Wird im Arbeitsvertrag auf die Kündigungsfrist oder auf den gesamten Tarifvertrag verwiesen?