Hallo, ich bin etwas unsicher was die Kündigungsfristen von Seiten des Arbeitnehmers angeht.
Im Manteltarifvertrag steht das eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende einzureichen ist. Gilt hier evtl das Günstigkeitsprinzip und der Arbeitnehmer kann sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats berufen?