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Kündigungsfrist

M
mazarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin etwas unsicher was die Kündigungsfristen von Seiten des Arbeitnehmers angeht. Im Manteltarifvertrag steht das eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende einzureichen ist. Gilt hier evtl das Günstigkeitsprinzip und der Arbeitnehmer kann sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats berufen?

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Community-Antworten (8)

E
Erbsenzähler

18.12.2015 um 08:25 Uhr

@mazarin Es kommt darauf an welche Fristen für dich gelten. Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag bzw. in wie weit ist der Tarifvertrag für dich verbindlich?

lese mal hier in dieser Quelle dazu: http://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/ Im oberen viertel steht etwas dazu.

S
stehipp

18.12.2015 um 08:51 Uhr

Morgen,

nachdem es bei Euch einen Tarifvertrag gibt, gehe ich mal davon aus, dass dein Arbeitsvertrag sich auf diesen bezieht (sicherheithalber mal nachsehen).

Dann gilt für beide Vertragsparteien die im Tarifvertrag angegebene Kündigungsfrist.

M
mazarin

18.12.2015 um 10:40 Uhr

Im Arbeitsvertrag wird auf den Manteltarifvertrag verwiesen. In dem steht das 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann von AN Seite aus. Das wäre aber ja im Prinzip schlechter als die gesetzliche Lage.

P
Pjöööng

18.12.2015 um 11:02 Uhr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, (...) (3) (...) (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) (...)

F
fkusi

18.12.2015 um 11:04 Uhr

Hallo,

wenn in eurem Manteltarifvertrag eine 6 wöchige Kündigungsfrist vereinbart ist, dann ist das bindend.Im BGB § 622 Abs.4 ist geregelt, dass in Tarifverträgen andere Kündigungsfristen vereinbart werden können.

P
Pickel

18.12.2015 um 11:50 Uhr

Es wäre eben NICHT schlechter als die Gesetzeslage, weil das Gesetz das ausdrücklich zulässt. Von daher ist der Hinweis auf ein Günstigkeitsrecht auch falsch.

Man kann es nicht oft genug sagen: Verträge sind dafür da, beidseitig eingehalten zu werden. Und niemand muss einen Vertrag unterschreiben.

G
gironimo

18.12.2015 um 11:55 Uhr

Die Frage ist, was steht noch im Tarifvertrag; z.B. dass durch Einzelvertrag andere Fristen vereinbart sein können (Öffnungsklausel)?

Einfache praktische Lösung ist - mit dem AG reden. Viele vertreten (richtiger Weise) die Auffassung: Reisende soll man nicht aufhalten.

C
Catweazle

21.12.2015 um 01:04 Uhr

@mazarin Wird im Arbeitsvertrag auf die Kündigungsfrist oder auf den gesamten Tarifvertrag verwiesen?

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