Erstellt am 28.01.2015 um 17:12 Uhr von Moreno
Ja Ausbildungszeit wird bei der Betriebszugehörigkeit mit gerechnet. Die alte Regelung, dass Zeiten erst ab 25. Lebensjahr gilt gibt es nicht mehr.
Erstellt am 28.01.2015 um 19:49 Uhr von Hoppel
@ Moreno
*Korinthenkackermodus on* Das Lebensalter ist doch vollkommen schnurzpiepegal, wenn es um die Frage geht, ob die Ausbildungszeit bzgl. der Betriebszugehörigkeit angerechnet wird oder nicht. Oder gibt es keine Azubis über 25 ?? *Korinthenkackermodus off*
Erstellt am 28.01.2015 um 19:58 Uhr von Moreno
Hoppel du kannst ja ruhig Korinhten kacken aber bitte dabei meinen ersten Satz lesen :-)