Hallo Zusammen,

mal wieder ein verzwickter Fall.
Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute noch in der Einigungsstelle.

Wir haben den AG darauf hingewiesen, dass die Versetzung erst einmal beendet werden muss, da aktuell keine Versetzung möglich ist.
BR des abgebenden und aufnehmenden Betriebes haben übrigens auch nicht zugestimmt.

Jetzt soll evtl. ein BEM durchgeführt werden - was wir auch für richtig finden, jedoch ist noch kein Ende absehbar...vermutlich werden innerhalb des BEM Maßnahme empfohlen und ggf. eine st. WE durchgeführt - das Ende ist aber nicht absehbar.

Wir schlagen in der nächsten Sitzung kommende Woche den Abbruch der Versetzung vor und möchten dass nach dem Abschluss des BEM dann ggf. mit den gewonnenen Kenntnissen eine neue Versetzung geplant werden kann.

Der AG will die Versetzung in der Eingigungsstelle behalten und abwarten, bis das BEM konkrete Ergebnisse liefert und dann nach eigener Aussage die geplante Versetzung weiter betreiben und abschließen.

Hier meine Fragen:
- gibt es eine zeitliche Begrezung für die Klärung einer Versetzung in der Einigungsstelle?
- kann der Vorgang auf unbestimmte Zeit auf "Eis" gelegt werden?
- können wir verlangen, dass die Versetzung jetzt beendet wird und nach dem BEM eine neue Versetzung angestrebt wird?

In den Gesetzestexten finde ich nichts - über eine schnelle Hilfe würde ich mich freuen, am Dienstag ist wieder Sitzung - vielen Dank vorab !