Erstellt am 03.12.2012 um 18:32 Uhr von leserin
Es gibt keine festen Einigungstellen. Diese werden gem. BetrVG entweder vom AG ider BR bei Bedarf eingesetzt. Geleitet dann von einem Richter eines LAG. Den Richter sucht entweder der AG oder BR aus. Am besten beide einigen sich auf einen, am besten auf den Vorschlag des BR.
Sie werden dann idR von 3 AG und 3 BR Vertretern und dem Richter als Vorsitzenden besetzt.
Erstellt am 03.12.2012 um 18:35 Uhr von leserin
...ergänzend.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Richter dann, wenn keine Einigung erzielt wird.
Erstellt am 03.12.2012 um 18:50 Uhr von ohnewissen
Da Ihr erstmal versucht Schulungen zu bekommen, gehe ich davon aus, dass einiges an Wissen fehlt. Was nicht böse oder ironisch gemeint ist.
Deshalb ist anzuraten einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen.
Der sollte einiges an Erfahrung haben welche Richter in Frage kommen.
Der Vorsitzende muss kein Richter sein, ist es aber in aller Regel.
BTW. Du kannst in deinem Tread auf Antworten drücken und deine Fragen ggf. kommentieren oder präzisieren. Du musst keine Neue Frage ins Forum stellen.
ow
Erstellt am 04.12.2012 um 09:09 Uhr von rkoch
BTW:
> Geleitet dann von einem Richter eines LAG.
DAS (wörtlich genommen) ist Unsinn.. Zum Einigungsstellenvorsitzenden kann jede natürliche Person bestellt werden. I.d.R. macht es keinen Sinn "Herrn Mustermann" zu benennen, aber z.B. geeignet sind Politiker, (Rechts-)Wissenschaftler, Rechtsanwälte und eben auch Richter. In fast allen Fällen wird man einen Richter benennen, da das "entscheiden" ja deren "natürlicher" Job ist. Aber es muss keiner vom LAG sein, nicht einmal einer vom lokalen ArbG. Jeder Richter ist geeignet. Sofern der BR die Einigungsstelle anruft sollte er natürlich einen Richter seines Vertrauens wählen, Tipps welcher Richter "für die AN-Seite geeignet" ist gibt i.d.R. die GEW. Und das muss dann eben nicht einer der Richter vom lokalen ArbG sein, sondern kann durchaus mal der Richter des ArbG eines anderen Bezirks sein.
Und auch von mir nochmal: Die Einigungsstelle ist für die Frage der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, etc. eines BR-Seminars NICHT zuständig, insofern legt diese zu den Akten. Nur der AG kann die Einigungsstelle wegen des TERMINS der Schulung anrufen!
Erstellt am 04.12.2012 um 09:25 Uhr von Lurchi
So weit ich mich erinnern kann ist das bei der W.A.F. so, dass ihr Euch (Beschluss vorrausgesetzt) für eine Seminar anmeldet. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kümmert sich die W.A.F um die Eintreibung ihrer Kosten. Ggf. zieht einen RA hinzu, der steht Euch nach §40 BetrVG zu, sofern es sich um Grundlagenseinare handelt. Die Einigungsstelle ist auf jeden Fall nicht die korrekte Adresse für euch. Wenn ihr keinen wisst, hilft Euch die W.A.F. sicherlich weiter und nennt Euch einen Fachanwalt in Eurer Nähe. Auf keinen Fall solltet ihr einen "normalen" FA f. Arbeitsrecht nehmen. Denn der hat seltenst größere Erfahrungen mit dem BetrVG.