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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einigungsstelle

M
Mimi1962
Nov 2018 bearbeitet

Wir als BR beabsichtigen die Einigungsstelle anzurufen, da von Seiten des AG einseitig die Entgeltstruktur (Prämienzahlung) geändert wurde. Wir haben ihn angeschrieben und eine Frist gesetzt. Wie lange haben wir nach Fristablauf Zeit, die Einigungsstelle anzurufen?

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Community-Antworten (9)

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celestro

19.11.2018 um 17:25 Uhr

Warum sollte es da eine Zeitbeschränkung geben ? Damit er Euch allerdings ernst nimmt, würde ich die Sache möglichst schnell in Gang setzen.

M1
Mimi 1962

19.11.2018 um 17:54 Uhr

Danke , aber das war ja meine Frage, ob es eine Frist gibt. Nach Ablauf der Frist ( Wochenende)bin ich mit einer BR Kollegin für ein paar Tage zum Seminar. Also können wir es danach angehen?

C
celestro

19.11.2018 um 17:55 Uhr

Selbstverständlich !

M1
Mimi 1962

19.11.2018 um 18:25 Uhr

Danke für deine Antwort. Bin jetzt etwas schlauer.

M
Moreno

19.11.2018 um 19:00 Uhr

Was hat die Einigungsstelle damit zu tun?

M1
Mimi 1962

19.11.2018 um 19:27 Uhr

Paragraphen 87 RN 453 Betr.VG/Fitting Einseitige Lösung von der bisherigen Entgeltstruktur durch den AG

G
ganther

20.11.2018 um 00:07 Uhr

"Wir haben ihn angeschrieben und eine Frist gesetzt."

es kommt halt drauf an was ihr dem AG geschrieben habt. Z.B. " lieber AG sie verstoßen gegen die geschlossenen Regelungen in der BV Prämiengewährung. Wir sind nicht bereit diesen Verstoß zu dulden und fordern sie auf dies mit sofortiger Wirkung zu unterlassen" Damit kannst du keine Einigungsstelle anrufen. Es gab nämlich keine Verhandlungen für eine neue Regelung. Die Verhandlungen sind noch nicht gescheitert. Anders wenn der BR geschrieben hat: Lieber AG wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie ohne Beachtung des Mitbestimmungsrecht des BR ein neues Prämiensystem eingeführt haben. Wir fordern Sie auf mit uns bis spätestens Montag die Verhandlungen aufzunehmen. Andernfalls sehen wir die Gespräche als gescheitert an und rufen die Einigungsstelle an. Für die Besetzung der Einigungsstelle schlagen wir Ihnen....

M1
Mimi 1962

20.11.2018 um 09:09 Uhr

Wir haben erst die Geschäftsleitung angeschrieben und um Gespräche gebeten. Es tat sich nichts. Danach haben wir ihn erneut angeschrieben mit dem Verweis, bei erneuten Fristablauf die Einigungsstelle anzurufen. In 3 Tagen ist die Frist vorbei und wir haben noch nichts vom AG gehört. Also werden wir wohl eine entsprechende Beschlussfassung vornehmen.

M
Mikey.S

20.11.2018 um 12:26 Uhr

das ist doch klar https://www.bbcode.org

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