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Einigungsstelle

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginen und Kollegen,

wir haben kürzlich wegen verschiedener Themen bei uns im Unternehmen ( Outsourcing, Keine Lohn- und Gehaltserhöhung, unsichere Beschäftigungslage wegen beabsichtigter Verlagerung eines Betriebsteils) die Zustimmung von Überstunden und Samstagsarbeit verweigert. Die GF wollte dies durch Ihren Anwalt juristisch prüfen lassen und wurde über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme aufgeklärt. Nun zeigten sich die GF Heute gesprächsbereit, weil natürlich interne und externe Termine durch diese Maßnahme gefährdet sind. Die GF " Flehte" uns Heute an die Maßnahme für ca. 5. Wochen auszusetzen und wenigsten Überstunden auf freiwilliger Basis zuzulassen.

Würdet Ihr Aufgrund euerer Erfahrung darauf eingehen oder würdet Ihr Sie an die Einigungsstelle verweisen? Falls wir darauf eingehen was wäre dann zu tun. Sollte man die Dinge dann schriflich fixieren?

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten. Grüße von Beärle

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Community-Antworten (1)

N
Nubbel

14.08.2012 um 22:45 Uhr

klar sollte der br verhandeln... schaut mal wozu der arbeitgeber bereit ist, damit die kollegen überstunden schieben. dann aufschreiben und auf fünf wochen befristen. natürlich sollte man alles genau bedenken. zb, der der will macht die stunden... und zwar alle die wollen! je nach dem was der br aushandelt wollen vll alle:)

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