Erstellt am 03.12.2012 um 18:26 Uhr von ohnewissen
In welcher Gegend?
ZB. Telefonbuch, Googl..., Euren Anwalt, Arbeitsgericht...
ow
Erstellt am 03.12.2012 um 18:46 Uhr von Watschenbaum
Lussil, lass das mit der Einigungstelle
ruf lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an, schilder ihm dein Problem, und er wird dir sagen, wie weiter vorzugehen ist................
Erstellt am 03.12.2012 um 18:46 Uhr von gironimo
Du brauchst überhaupt nicht zur E-Stelle. Der § 37 sieht vor, dass der Arbeitgeber zur E-Stelle muss, wenn ihm der Termin nicht passt. Schweigt er, ist er auch einverstanden.
Erst wenn er sagt, er will nicht zahlen, müsstest Du sinnvoller Weise reagieren. Dann aber nicht über die E-Stelle sondern gleich mit dem Arbeitsgericht (Rechtsanwalt hinzuziehen)
Erstellt am 04.12.2012 um 10:27 Uhr von producer
Das BRM/ der BR kann per Beschlussverfahren die Freistellung zur Schulung durchsetzen.
Erstellt am 04.12.2012 um 10:28 Uhr von producer
https:docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:vftxzWSjPiAJ:www.bepefo.de/Wichtige%2520Urteile.pdf+ag+muss+br+keinen+vorschuss+fuer+schulungen+zahlen&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESiCa_wFGS1EwOMnPrx-AzmiqjwUrcd1TvBubkuDcQucAeieiqlYyMO1wBC67VUY1UHsToOxVDoKCtEW7y6aq3Z4xzPvI4XfqCl5Z_rtTXd8SYAMU4hHjTB8Ff-hsAEhumkmnV3g&sig=AHIEtbSPB-AdmBMQAVN8_whUnqzRBlUioA