Hallo zusammen,

wir hatten auf Rat eines Anwalts folgenden Beschluss gefasst:

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2012 folgendes beschlossen:
Einsichtnahme in die Dienst-/Werkverträge zwischen
xxxxxxxGmbH
----------. 1
11129 Berlin
Und
yyyyyy GmbH
Begründung: Nach §92, §92a in Verbindung mit §80 (2) BetrVG hält der Betriebsrat die Einsichtnahme in abgeschlossenen Verträge für erforderlich.
Die Verträge sind dem Betriebsrat binnen wochenfrist zur Verfügung zu stellen.

Darauf die Antwort:
Ein Anspruch des Betriebsrats auf die Einsichtnahme in die Verträge zwischen xxxxxxxxx personal GmbH und yyyyyyyyyyyyy GmbH besteht nicht. Im Übrigen ist uns aus der Begründung des Beschlusses nicht ersichtlich, warum eine Einsichtnahme in die Verträge erforderlich sei. Ich würde Sie hierzu um Aufklärung und Ihre Intension bitten.

Ist der Beschluss einfach zu lasch gefasst? Hat jemand grundsätzlich Erfahrungen mit Dienstleistungsverträgen? Wir benötigen die Einsicht in die Verträge, um zu sehen, wie die finanzielle Regelung ist. Mit diesem Wissen kann man als BR wesentlich besser die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen und entsprechend bei Anhörungen reagieren. Ein Nebeneffekt ist, dass wir sehen, wieviel der Auftraggeber für uns zahlt und wieviel davon an uns weiter gegeben wird.