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Einsicht in die Personalakte

W
working_class_hero
Jan 2018 bearbeitet

Hallo geehrte Kolleginnen und Kollegen,

muss das Thema "Einsichtnahme in die Personalakte" erneut auf den Plan bringen.

Es wird vehement von der Geschäftsführung bestritten, dass nur der Arbeitnehmer selber bzw. mit BR-Mitglied oder Rechtsanwalt in die Personalakte schauen darf. Sie sagen, dass auch die direkten Vorgesetzten da rein schauen dürfen. Das stimmt doch nicht, oder?

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Community-Antworten (2)

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wölfchen

23.01.2008 um 11:31 Uhr

Schau mal da rein: http://www.weingarten.ihk.de/artikel/download/merkblaetter/recht/mb_Personalakte_2004.pdf da ist die Problematik schön ausführlich mit Gesetzestexten erläutert.

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Immie

23.01.2008 um 11:44 Uhr

@wölfchen Hi,schau mal zwei weiter unten:-))

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