Hallo geehrte Kolleginnen und Kollegen,

muss das Thema "Einsichtnahme in die Personalakte" erneut auf den Plan bringen.

Es wird vehement von der Geschäftsführung bestritten, dass nur der Arbeitnehmer selber bzw. mit BR-Mitglied oder Rechtsanwalt in die Personalakte schauen darf. Sie sagen, dass auch die direkten Vorgesetzten da rein schauen dürfen.
Das stimmt doch nicht, oder?