W.A.F. LogoSeminare

Einsicht in Arbeitsvertrag?

H
Hallo
Nov 2016 bearbeitet

Darf ich als Betriebsrat den Arbeitsvertrag zur Einsicht verlangen?

5.36104

Community-Antworten (4)

N
nobli

21.01.2009 um 16:34 Uhr

Hallo Hallo,

zwei mögliche Antworten:

1.) handelt es sich um einen "Standard-Arbeitsvertrag" dann uneingeschränkt JA

2.) handelt es sich um einen individuellen Arbeitsvertrag der in der Personalakte abgelegt ist dann nur mit Zustimmung des betrefffenden Mitarbeiters.

Nobli

W
w-j-l

21.01.2009 um 16:42 Uhr

Einschränkung zu 1.)

Nur die Vorlage des Standard-Arbeitsvertrages (Formular), nicht den individuell ausgefüllten.

Korrektur zu 2.) Nur VOM betroffenen AN. Der AG muss ihn nicht herausgeben, auch nicht wenn der AN zustimmt. Der AN hat ja das gleiche Exemplar. Das kann er zeigen, wenn er will.

U
uhu

21.01.2009 um 16:42 Uhr

Hallo, nein, nur wenn der AN selbst Einsicht in seine Personalakte verlangt und dich als BR dabei haben will könntest du auch den AV sehen; wäre aber so nicht nötigt, denn der AN könnte dir ja auch sein eigenes Exemplar zeigen; willst du die Vergütung nachschauen, dann im Rahmen von § 80 Abs. 2 BetrVG;

P
Patrick

21.01.2009 um 16:54 Uhr

Wenn Formulararbeitsverträge verwendet werden und der BR der Ansicht ist, dass in diesen Verträgen gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen wird, dann kann der BR vom AG ein Exemplar verlangen, um es gemäß seinen Aufgaben nach § 80 BetrVG, zu prüfen.

Das sollte bei jeder Änderung der Formulararbeitsverträge automatisch passieren.

Jedoch kann ohne die Zustimmung des betreffenden AN keine Einsichtnahme in dessen AV verlangt werden.

Ihre Antwort