Erstellt am 21.01.2009 um 15:34 Uhr von nobli
Hallo Hallo,
zwei mögliche Antworten:
1.) handelt es sich um einen "Standard-Arbeitsvertrag" dann uneingeschränkt JA
2.) handelt es sich um einen individuellen Arbeitsvertrag der in der Personalakte abgelegt ist dann nur mit Zustimmung des betrefffenden Mitarbeiters.
Nobli
Erstellt am 21.01.2009 um 15:42 Uhr von w-j-l
Einschränkung zu 1.)
Nur die Vorlage des Standard-Arbeitsvertrages (Formular), nicht den individuell ausgefüllten.
Korrektur zu 2.)
Nur VOM betroffenen AN. Der AG muss ihn nicht herausgeben, auch nicht wenn der AN zustimmt. Der AN hat ja das gleiche Exemplar. Das kann er zeigen, wenn er will.
Erstellt am 21.01.2009 um 15:42 Uhr von uhu
Hallo,
nein, nur wenn der AN selbst Einsicht in seine Personalakte verlangt und dich als BR dabei haben will könntest du auch den AV sehen; wäre aber so nicht nötigt, denn der AN könnte dir ja auch sein eigenes Exemplar zeigen; willst du die Vergütung nachschauen, dann im Rahmen von § 80 Abs. 2 BetrVG;
Erstellt am 21.01.2009 um 15:54 Uhr von Patrick
Wenn Formulararbeitsverträge verwendet werden und der BR der Ansicht ist, dass in diesen Verträgen gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen wird, dann kann der BR vom AG ein Exemplar verlangen, um es gemäß seinen Aufgaben nach § 80 BetrVG, zu prüfen.
Das sollte bei jeder Änderung der Formulararbeitsverträge automatisch passieren.
Jedoch kann ohne die Zustimmung des betreffenden AN keine Einsichtnahme in dessen AV verlangt werden.