Einsicht in Arbeitsvertrag?
Darf ich als Betriebsrat den Arbeitsvertrag zur Einsicht verlangen?
Community-Antworten (4)
21.01.2009 um 16:34 Uhr
Hallo Hallo,
zwei mögliche Antworten:
1.) handelt es sich um einen "Standard-Arbeitsvertrag" dann uneingeschränkt JA
2.) handelt es sich um einen individuellen Arbeitsvertrag der in der Personalakte abgelegt ist dann nur mit Zustimmung des betrefffenden Mitarbeiters.
Nobli
21.01.2009 um 16:42 Uhr
Einschränkung zu 1.)
Nur die Vorlage des Standard-Arbeitsvertrages (Formular), nicht den individuell ausgefüllten.
Korrektur zu 2.) Nur VOM betroffenen AN. Der AG muss ihn nicht herausgeben, auch nicht wenn der AN zustimmt. Der AN hat ja das gleiche Exemplar. Das kann er zeigen, wenn er will.
21.01.2009 um 16:42 Uhr
Hallo, nein, nur wenn der AN selbst Einsicht in seine Personalakte verlangt und dich als BR dabei haben will könntest du auch den AV sehen; wäre aber so nicht nötigt, denn der AN könnte dir ja auch sein eigenes Exemplar zeigen; willst du die Vergütung nachschauen, dann im Rahmen von § 80 Abs. 2 BetrVG;
21.01.2009 um 16:54 Uhr
Wenn Formulararbeitsverträge verwendet werden und der BR der Ansicht ist, dass in diesen Verträgen gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen wird, dann kann der BR vom AG ein Exemplar verlangen, um es gemäß seinen Aufgaben nach § 80 BetrVG, zu prüfen.
Das sollte bei jeder Änderung der Formulararbeitsverträge automatisch passieren.
Jedoch kann ohne die Zustimmung des betreffenden AN keine Einsichtnahme in dessen AV verlangt werden.
Verwandte Themen
Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten
ÄlterHallo zusammen, wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht
Einsicht in Lohnlisten
Älterschön Sonntag allen, mal sehen ob noch jemand zum antworten hier ist. Nochmal kurze Zusammenfassung: Wir haben die GL ordnungsgemäß um Einsicht in die Lohn-und Gehaltslisten gebeten auch beim Monatsg
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Einsicht in die Wahlunterlagen
ÄlterHallo! Habe es dem AG und seinem Anwalt genau so mitgeteilt, wie von dir geschrieben. Die Reaktion vom Anwalt war, so etwas habe er ja noch nie gehört und wie bitte soll man einen Verstoß nachweisen
Einsicht in Lohnlisten
ÄlterDer Antrag auf Einsicht in Lohn - und Gehaltslisten ist doch mit § 80 und noch mit 75 hinreichend begründet, oder ? Wir haben die GL um Einsicht gebeten und heute hat sie in der Teambesprechung zu de