Erstellt am 06.12.2008 um 10:06 Uhr von Kölner
@appletree
Ne. Warum solltet Ihr auch? Warum soll das wichtig sein?
Ihr habt die formaljuristischen Dinge zu entscheiden und fertig.
Erstellt am 06.12.2008 um 11:06 Uhr von Immie
@appletree
Warum nicht einfach mit der betroffenen MAin reden?
Wenn die Versetzung in ihrem Sinne ,vielleicht sogar ihr Wunsch, ist ,
ist doch alles klar.
Erstellt am 06.12.2008 um 11:10 Uhr von frager1
@neskia,
@kölner ist voll zuzustimmen, weiter; § 80 BetrVG - IV. Vorlage von Unterlagen
Der BR ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Überlassung der Personalakten einzelner AN zu verlangen, es sei denn, der betreffende AN ist damit einverstanden.
Das Attestes ist/wird bestandteil der Personalakte.
Erstellt am 06.12.2008 um 12:42 Uhr von Immie
@neskia
-darum sollte man mit ihr reden
-dafür müsste dann auch eine Anhörung vorliegen
(auf der anderen Station wacht man noch zu zweit.)
-sie ist ja scheinbar ansonsten voll einsetzbar
-es geht nicht um lieber, sondern um können