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Attest - Recht des BR auf Einsicht?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und einen schönen Nikolaustag,

wir bekamen eine Vorlage auf den Tisch, das eine MA (57 Jahre,Krankenschwester,seit 15 Jahren gleiche Station)wegen Vorlage eines Attestes auf eine andere Station versetzt werden soll. Sie darf alleine keinen ND mehr machen und auf der anderen Station wacht man noch zu zweit. Hat der BR in irgendeiner Form ein Recht auf Einsicht in dieses Attest, um sich ein besseres Bild von der Situation machen zu können? (Ausgenommen von der MA selbst)

appletree

5.20104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

06.12.2008 um 11:06 Uhr

@appletree Ne. Warum solltet Ihr auch? Warum soll das wichtig sein? Ihr habt die formaljuristischen Dinge zu entscheiden und fertig.

I
Immie

06.12.2008 um 12:06 Uhr

@appletree Warum nicht einfach mit der betroffenen MAin reden? Wenn die Versetzung in ihrem Sinne ,vielleicht sogar ihr Wunsch, ist , ist doch alles klar.

F
frager1

06.12.2008 um 12:10 Uhr

@neskia, @kölner ist voll zuzustimmen, weiter; § 80 BetrVG - IV. Vorlage von Unterlagen Der BR ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Überlassung der Personalakten einzelner AN zu verlangen, es sei denn, der betreffende AN ist damit einverstanden. Das Attestes ist/wird bestandteil der Personalakte.

I
Immie

06.12.2008 um 13:42 Uhr

@neskia -darum sollte man mit ihr reden -dafür müsste dann auch eine Anhörung vorliegen (auf der anderen Station wacht man noch zu zweit.) -sie ist ja scheinbar ansonsten voll einsetzbar -es geht nicht um lieber, sondern um können

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