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Einsicht in Arbeitsverträge

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe den Verdacht das unsere Verträge im Bereich des Tvöd vor einigen Jahren unterschiedlich abgeschlossen wurden, obwohl alle gleich sein sollten. Habe ich ein Recht auf Einsichtsnahme als BRV in unsere Arbeitsverträge? Ich vermute eine unrechtmäßige Bevorteilung.

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Community-Antworten (3)

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ganther

25.08.2017 um 01:04 Uhr

da hat der BR kein Recht drauf. Fragt AN ob sie Euch den Vertrag zeigen. Ansonsten den AG hinsichtlich der Vereinbarung bestimmter Regelungen in den Arbeitsverträgen fragen. Ein Auskunftsanspruch kann sich aus §80 BetrVG ergeben. Den Vertrag siehst du dann aber noch immer nicht

P
Pickel

25.08.2017 um 04:51 Uhr

Ein Tarifvertrag regelt nicht die Gestaltung der Arbeitsverträge. Er konkretisiert diese nur bzw. Überstimmt arbeutsvertragliche Regelungen. Sofern alle Mitarbeiter, die unter den Vertrag fallen, entsprechend TV behandelt werden, sind abweichende Regelungen in den Verträgen zulässig und aktuell gegenstandslos.

G
gironimo

25.08.2017 um 10:20 Uhr

Vielleicht kommt man über die vermutete Ungerechtigkeit selbst besser voran. Es könnte sich ja jemand beschweren.

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