Erstellt am 24.08.2017 um 23:04 Uhr von ganther
da hat der BR kein Recht drauf. Fragt AN ob sie Euch den Vertrag zeigen. Ansonsten den AG hinsichtlich der Vereinbarung bestimmter Regelungen in den Arbeitsverträgen fragen. Ein Auskunftsanspruch kann sich aus §80 BetrVG ergeben. Den Vertrag siehst du dann aber noch immer nicht
Erstellt am 25.08.2017 um 02:51 Uhr von Pickel
Ein Tarifvertrag regelt nicht die Gestaltung der Arbeitsverträge. Er konkretisiert diese nur bzw. Überstimmt arbeutsvertragliche Regelungen. Sofern alle Mitarbeiter, die unter den Vertrag fallen, entsprechend TV behandelt werden, sind abweichende Regelungen in den Verträgen zulässig und aktuell gegenstandslos.
Erstellt am 25.08.2017 um 08:20 Uhr von gironimo
Vielleicht kommt man über die vermutete Ungerechtigkeit selbst besser voran. Es könnte sich ja jemand beschweren.