Einsicht in Arbeitsverträge
Ich habe den Verdacht das unsere Verträge im Bereich des Tvöd vor einigen Jahren unterschiedlich abgeschlossen wurden, obwohl alle gleich sein sollten. Habe ich ein Recht auf Einsichtsnahme als BRV in unsere Arbeitsverträge? Ich vermute eine unrechtmäßige Bevorteilung.
Community-Antworten (3)
25.08.2017 um 01:04 Uhr
da hat der BR kein Recht drauf. Fragt AN ob sie Euch den Vertrag zeigen. Ansonsten den AG hinsichtlich der Vereinbarung bestimmter Regelungen in den Arbeitsverträgen fragen. Ein Auskunftsanspruch kann sich aus §80 BetrVG ergeben. Den Vertrag siehst du dann aber noch immer nicht
25.08.2017 um 04:51 Uhr
Ein Tarifvertrag regelt nicht die Gestaltung der Arbeitsverträge. Er konkretisiert diese nur bzw. Überstimmt arbeutsvertragliche Regelungen. Sofern alle Mitarbeiter, die unter den Vertrag fallen, entsprechend TV behandelt werden, sind abweichende Regelungen in den Verträgen zulässig und aktuell gegenstandslos.
25.08.2017 um 10:20 Uhr
Vielleicht kommt man über die vermutete Ungerechtigkeit selbst besser voran. Es könnte sich ja jemand beschweren.
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