Erstellt am 15.11.2012 um 16:28 Uhr von gironimo
Wenn das mehrere Jahre so lief und keine vertraglichen Regelungen vorhanden sind (gibt es keinen Tarif?), würde ich auch von einer stillschweigenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages ausgehen; sprich: Die Vertragsparteien waren sich einig, dass 26 AT gemeint waren (insbesondere dann , wenn z.B. die anderen AN 6 Wochen Urlaub haben).
Da ist dann eine einseitige Änderung so einfach nicht machbar. Ich würde an Eurer Stelle mit den Details noch einmal mit einen Fachanwalt die Fakten diskutieren.
Allerdings sehe ich hier nur Vermittlungsmöglichkeiten des BR, da es um individuelle Ansprüche geht.
Erstellt am 15.11.2012 um 16:42 Uhr von Sansibar
Die Arbeitsverträge der übrigen Teilzeitkräfte und der Vollzeitkräfte werden in Anlehnung an den DEHOGA Tarifvertrag geschlossen, bei den 400€ Kräften steht dazu nichts im Vertrag.
Erstellt am 15.11.2012 um 17:25 Uhr von Nubbel
400€ kräfte sind teilzeitkräfte
Erstellt am 15.11.2012 um 18:08 Uhr von rechtbekommen
400 ? Kraefte haben grundsaetzlich die gleichen Rechte wie andere AN. Ausnahme ggf nur wenn in eim TV ggf etwas anderes geregelt ist. Dann koennten Leistungen welche ueber due gesetzlichen hinaus gehen per TV ggf eingeschraenkt werden, sofern dieses nicht gegen das Teilzeit und Befristungsgesetz verstoesst.
Aber hier muessen ggf die AN klagen, wenn der AG sturr bleibt.
Erstellt am 15.11.2012 um 18:21 Uhr von Globus
...wenn allerdings der AN einfach Urlaub einreichen würde und der AG diesen Urlaubswunsch ablehnen würde, weil er ja denkt, dass dieser unberechtigt ist, hmmm dann könnte in meinen Augen der BR doch noch mit ins Boot kommen - gewagt, sollte aber funktionieren - im Zweifelsfall würde dann wohl über die Zuständoigkeit gestritten - BR vs AG