W.A.F. LogoSeminare

Zuviel Urlaub - Irrtum oder betriebliche Übung

S
Sansibar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Es geht um folgendes: bei unseren 400€ Kräfte ist die Anzahl der Urlaubstage nicht im Arbeitsvertrag geregelt. Bisher erhielten sie immer 26 Tage bei einer 5 Tage Woche, die Verträge bestehen seit 2 bis 4 Jahren. Nun ist der Arbeitgeber der Meinung, dass dies ein Irrtum sei und den Kollegen stehe nur der gesetzliche Urlaub von 20 Tagen zu. Bisher hätten die Kollegen einfach Glück gehabt. Der Urlaub wurde nun von heute auf morgen schon für das laufende Jahr auf 20 Tage gekürzt. Wir denken, dass hier betriebliche Übung vorliegt oder kann der Arbeitgeber im Recht sein? Kennt vielleicht jemand ein aktuelles Urteil zu so einem Fall? Wie können wir als Betriebsrat handeln?

Gruß, Sansibar

1.26105

Community-Antworten (5)

G
gironimo

15.11.2012 um 17:28 Uhr

Wenn das mehrere Jahre so lief und keine vertraglichen Regelungen vorhanden sind (gibt es keinen Tarif?), würde ich auch von einer stillschweigenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages ausgehen; sprich: Die Vertragsparteien waren sich einig, dass 26 AT gemeint waren (insbesondere dann , wenn z.B. die anderen AN 6 Wochen Urlaub haben).

Da ist dann eine einseitige Änderung so einfach nicht machbar. Ich würde an Eurer Stelle mit den Details noch einmal mit einen Fachanwalt die Fakten diskutieren.

Allerdings sehe ich hier nur Vermittlungsmöglichkeiten des BR, da es um individuelle Ansprüche geht.

S
Sansibar

15.11.2012 um 17:42 Uhr

Die Arbeitsverträge der übrigen Teilzeitkräfte und der Vollzeitkräfte werden in Anlehnung an den DEHOGA Tarifvertrag geschlossen, bei den 400€ Kräften steht dazu nichts im Vertrag.

N
Nubbel

15.11.2012 um 18:25 Uhr

400€ kräfte sind teilzeitkräfte

R
rechtbekommen

15.11.2012 um 19:08 Uhr

400 ? Kraefte haben grundsaetzlich die gleichen Rechte wie andere AN. Ausnahme ggf nur wenn in eim TV ggf etwas anderes geregelt ist. Dann koennten Leistungen welche ueber due gesetzlichen hinaus gehen per TV ggf eingeschraenkt werden, sofern dieses nicht gegen das Teilzeit und Befristungsgesetz verstoesst.

Aber hier muessen ggf die AN klagen, wenn der AG sturr bleibt.

G
Globus

15.11.2012 um 19:21 Uhr

...wenn allerdings der AN einfach Urlaub einreichen würde und der AG diesen Urlaubswunsch ablehnen würde, weil er ja denkt, dass dieser unberechtigt ist, hmmm dann könnte in meinen Augen der BR doch noch mit ins Boot kommen - gewagt, sollte aber funktionieren - im Zweifelsfall würde dann wohl über die Zuständoigkeit gestritten - BR vs AG

Ihre Antwort