Erstellt am 25.06.2008 um 09:33 Uhr von Fuxx
Hallo, trulle
Sicher beziehst du dich auf den 24. und 31. Dezember.
Da diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind, oder aber in jedem Bundesland anders geregelt wird, z. B. halber Feiertag, habt ihr sehr wohl die Möglichkeit, auf betriebliche Übung zu plädieren. Wird bei uns so geregelt. In BW.
Erstellt am 25.06.2008 um 10:50 Uhr von TorstenXXX
Hallo,
ergänzend dazu kann er aber schon anmelden nach einer ergangen Kündigung der betrieblichen Übung dann im Folgejahr davon wieder abzusehen.
Eine betriebliche Übung ist kein Daueranspruch.
Erstellt am 25.06.2008 um 13:10 Uhr von ajos
Aber die Ankündigung nützt Ihm nix , wenn Ihr dieser widersprecht :-)
Erstellt am 25.06.2008 um 13:15 Uhr von trulle
Hallo Ajos,
innerhalb welcher Frist und auf welcher Grundlage können wir dem widersprechen?
Gruß
trulle
Erstellt am 25.06.2008 um 13:19 Uhr von Sternburg
@TorstenXXX:
Ist das wirklich so einfach?
"Wenn der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Leistung faktisch
nicht erbringt und der Arbeitnehmer dies widerspruchslos hinnimmt, geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass der Anspruc h wieder nach drei Jahren der Nichtzahlung erloschen ist."
Gefunden in: http://www.ra-lampe.de/BetrieblicheUebung.pdf
Erstellt am 26.06.2008 um 08:53 Uhr von robbi
Hallo ,
Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen,aus denen die Mitarbeiter schließen können, ihnen sollte eine leistung oder eine Vergünstigung auf dauer gewährt erden
( BAG, Urteil vom 16.01.2002 Az:5 AZR 715/00 )
Regelmäßig heißt: Der Arbeitgeber hat in drei aufeinander folgenden Jahren diese Leistung oder Vergünstigung gewährt. Nach diesen Zeitraum haben die Arbeitnehmer einen Anspruch darauf.Der Arbeitgeber kann die betriebliche Übung nur brechen, indem er in drei aufeinmanderfolgenden Jahren die leistung ausdrücklich unter Vorbehalt stellt.
gruß robbi
Erstellt am 26.06.2008 um 20:27 Uhr von rainer w
Bei uns ist es durch MTV §3 Arbeitszeit geregelt. Beide Tage freiund ein Tag Urlaub oder Std. vom Freizeitkonto.